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Kapitalanlage mit Steuervorteil

Kapitalauszahlung oder lieber eine Rente?

  • Flexibles und vielseitiges Anlagekonzept
  • Nachlassreglung kann nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden

Die Portfolio Plus Police ist ein Produkt für Kapitalanleger, mit der Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst die Vorteile der klassischen Rentenversicherung mit einer von zehn Vermögensmanagementklassen verbinden können.


Portfolio Plus Police – flexibel und vielseitig

Nutzen Sie die attraktiven Steuervorteile Ihrer Kapitalanlage

Ihre Vorteile im Überblick:

Die Steuervorteile für Sie:

  • Das eingezahlte Kapital vermehrt sich zunächst ohne Abzug von Steuern
  • Steuerstundung bis zum Verfügungszeitpunkt
  • Halber persönlicher Steuersatz bei Verfügung nach 12 Jahren und vollendetem 62. Lebensjahr
  • Steueroptimierte Rentenoption: Bei Auszahlung in Form einer Rente muss nur der so genannte „Ertragsanteil“ versteuert werden. Dieser beträgt z. B. im Alter von 65 Jahren 18%. Bis dahin erfolgt kein Steuerabzug, die Rente wird aus dem unversteuerten Vermögen gezahlt
  • Bei Nutzung der flexiblen Auszahlungsmöglichkeit vor Ablauf der 12 Jahre unterliegen die Erträge der Abgeltungsteuer (wie bei jeder Geldanlage)

Flexibles und vielseitiges Anlagekonzept:

  • Zehn verschiedene Vermögensmanagementklassen stehen Ihnen zur Auswahl: Unterschiedliche Anteile der Aktienfonds erlauben Ihnen je nach persönlicher Risikoneigung, Anlagehorizont und der aktuellen Marktsituation Ihre Akzente zu setzen – und diese während der Laufzeit an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen
  • Für sicherheitsorientierte Kunden gibt es die Vermögensmanagement-Klasse VM Basis.

Die Nachlassregelung nach Ihren Vorstellungen gestalten:

  • Lebens- und Rentenversicherungen fallen nicht in den Nachlass soweit ein Bezugsrecht vereinbart ist und unterliegen deshalb nicht der gesetzlichen Erbfolge
  • Der Nachlass wird einfach und bequem geregelt: Sie bestimmen die Vertragslaufzeit und wer im Todesfall die Leistung erhalten soll
  • Während der Vertragslaufzeit wird im Todesfall das aktuelle Investmentvermögen, mindestens das eingezahlte Kapital, ausgezahlt
  • Bei Tod in der Rentenbezugszeit erhält der Bezugsberechtigte das Guthaben zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten
  • Änderung des Bezugsberechtigten möglich

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