Nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds: So sorgen Sie vor
Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr, hier schafft die private Sterbegeldversicherung Abhilfe. Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse, ein Unternehmen der AXA-Gruppe, gehört zu den günstigen Anbietern. Bei uns können Sie bundesweit eine Sterbegeldversicherung bis zu 8.000 Euro abschließen. Dank der zusätzlich erwirtschafteten Überschüsse konnten die Sterbegelder für unsere Versicherten in den vergangenen Jahren regelmäßig angehoben werden.
Ihre Vorteile im Überblick
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Im Todesfall erhalten Angehörige die vereinbarte Todesfallsumme plus erwirtschaftete Überschüsse
Häufig gestellte Fragen
Rund um die Sterbegeldversicherung tauchen immer wieder Fragen auf – wir haben die häufigsten hier für Sie aufgelistet.
Die RWSt (Rheinisch-Westfälische Sterbekasse Lebensversicherung AG) ist einer der ältesten und leistungsfähigsten Sterbegeldversicherer in Deutschland. Eine Leistung der RWSt wird jedoch nur fällig, wenn der Versicherungsfall "Tod" eintritt. Diese Versicherung soll die mit dem Tod verbundenen materiellen Aufwendungen abdecken. Die durchschnittlichen Beerdigungskosten liegen häufig bei über 6.000 Euro!
Die RWSt bietet im Einzelgeschäft Sterbegeld-Versicherungen bis zu einer Höchstversicherungssumme von 8.000 Euro an.
Sterbegeldleistungen der GKV/Beihilfe
Die Leistungen aus gesetzlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüchen waren schon in der Vergangenheit nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ und wurden immer weiter reduziert.
Das Sterbegeld der GKV wurde zum 01. Januar 2004 ebenso wie die Beihilfe für den Sterbefall von der Bundesregierung ganz gestrichen!
Wer seiner Familie mit seinem Tod nicht auch noch finanzielle Sorgen hinterlassen möchte, sollte sich privat um eine Sterbegeldversicherung kümmern. Als ideale Ergänzung zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, und dies ohne Gesundheitsprüfung.
Die Sterbegeldversicherung ist eine lebenslängliche Versicherung auf den Todesfall. Im Unterschied zur klassischen gemischten Lebensversicherung gibt es keinen festen Ablauftermin. Auch eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungsleistung ist nicht vorgesehen. Sie dient dem Zweck, die mit dem Tod verbundenen materiellen Aufwendungen abzudecken.
Nein. Die Sterbegeldversicherung ist eine lebenslängliche Versicherung auf den Todesfall. Im Unterschied zur klassischen gemischten Lebensversicherung gibt es keinen festen Ablauftermin. Auch eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungsleistung ist nicht vorgesehen. Ihr Zweck ist, die mit dem Tod verbundenen materiellen Aufwendungen abzudecken.
Die volle Versicherungsleistung wird bei Eintritt des Versicherungsfalles "Tod" ab dem 4. Versicherungsjahr ausgezahlt. Bei Tod in den ersten 3 Versicherungsjahren werden wegen des Verzichts auf eine Gesundheitsprüfung die eingezahlten Beiträge unverzinst zurückgezahlt. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht bei Unfalltod. Die Versicherungsleistung im Todesfall ab dem vierten Versicherungsjahr wird durch den sogenannten Gewinnzuschlag* von derzeit 20 % des Sterbegeldes erhöht.
* Gewinnzuschlag nach derzeitigem Stand (01.01.2009). Der Gewinnzuschlag ist nicht garantiert. Er bleibt in dieser Höhe bestehen, solange die Überschussdeklaration der RWSt nicht geändert wird.
- Suche
Suche
- Angebots-Hotline
01803-55 22 33
dt. Festnetz 9 Ct,
Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute. - schadenservice360°
- Betreuer vor Ort


