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Garantierte Altersvorsorge mit TwinStar Klassik von AXA

Eine Entscheidung für die Zukunft

  • Innovativ und komfortabel vorsorgen

Mit TwinStar Klassik die Zukunft sicher planen.

Übersicht

Mit TwinStar Klassik sind Rente und Ruhestand gesichert

TwinStar Klassik ist die optimale Verbindung aus Garantie und Renditechancen. Dieses moderne starke Altersvorsorgekonzept bietet Ihnen die Sicherheit, die Sie im Alter brauchen.

Ihre Vorteile im Überblick:

Optimale Verbindung aus hoher Garantie und Renditechancen
Maximale Sicherheit
Hohe Renditechancen
Internationale Erfahrung und Finanzstärke des Versicherers

Günstig einsteigen!

Monatl. schon ab

25 EUR

Leistungen

Sie bestimmen, wie Ihre Sicherheit aussieht

Bestimmen Sie selbst die Form der Auszahlung – mit TwinStar Klassik können Sie bis zum 85. Lebensjahr entscheiden, wann und in welcher Form Sie Ihr Guthaben ausgezahlt haben möchten. Im Rahmen der Privatversorgung haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Eine monatliche lebenslange Auszahlung
  • Zugriff auf Ihr vorhandenes Kapital

Für alle Fälle vorsorgen
Denken Sie auch an den Ernstfall, wenn es um Ihre Vorsorge fürs Alter geht: Mit TwinStar Klassik ist Ihr vorhandenes Kapital auch im Todesfall Ihren Angehörigen sicher.

Zukunft sichern mit Einmalzahlungen
Sollten Sie einmal, sei es aus einer Erbschaft oder Schenkung, 5.000 Euro oder mehr zur Verfügung haben, können Sie den Betrag als Einmalbeitrag in Ihre TwinStar Klassik Rentenvorsorge einzahlen.

Unter folgendem Link erfahren Sie mehr über unser innovatives Rentenkonzept:

Fragen und Antworten zu TwinStar

Zusatzinfos

Häufige Fragen und Antworten

Wie gelingt es, eine so hohe garantierte Rente zu versprechen?

TwinStar Klassik DBV bietet in vielen Segmenten eine der höchsten garantierten Renten im Markt. Möglich wird dies durch ein innovatives Garantiemanagement, für das die besten Kapitalanlageexperten der AXA verantwortlich sind. Sie kombinieren in einem ausgeklügelten Verfahren exzellentes Know-how bei der Kapitalanlage mit der Erfahrung in der Kalkulation von lebenslangen Renten – der Kernkompetenz eines Lebensversicherers. Der Kunde profitiert damit vom Besten aus zwei Welten und erhält eine sehr hohe garantierte Rente mit der zusätzlichen Chance auf eine attraktive Rendite.

Ist die garantierte Rente wirklich garantiert oder gibt es Ausstiegsklauseln?

Bei einigen Versicherern gibt es „Ausstiegsklauseln“, beispielsweise in Form der Treuhänderklausel. Bei TwinStar gibt es keine Treuhänderklausel. Die garantierte Rente ist also wirklich garantiert.

Was geschieht, wenn ich aus bestimmten Gründen meinen Beitrag nicht zahlen kann?

Sie können Ihren Vertrag beitragsfrei stellen. Dies beeinflusst natürlich Ihre garantierte Rente im Alter. Sie können die Beitragszahlung später auch wieder aufnehmen.

Bis wann kann ich entscheiden, wie ich mein angespartes Kapital erhalte?

Wenn Sie Ihr Geld nicht gleich zum vereinbarten Zeitpunkt brauchen, können Sie den Rentenbeginn auf Wunsch bis zu zehn Jahre – maximal bis zu Ihrem 85. Lebensjahr – nach hinten verschieben. Sie können auf Ihr vorhandenes Kapital (im Rahmen der Privatversorgung) zurückgreifen oder sich die monatliche Rente auszahlen lassen, die in der Höhe mindestens der heute bereits garantierten Rente entspricht.

Was geschieht im Todesfall?

Im Todesfall geht bei TwinStar das vorhandene Kapital nicht verloren! Je nach Zeitpunkt werden folgende Fälle unterschieden:

Leistungen bei Tod in der Ansparphase: Der von Ihnen gewählte Begünstigte erhält das gesamte Investmentvermögen, in der Privatversorgung mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge.

Leistungen bei Tod in der Rentenwahlphase: Der von Ihnen gewählte Begünstigte erhält das gesamte Investmentvermögen.

Leistungen bei Tod in der Rentenzeit:
- Bei Wahl der GarantieRente: Der von Ihnen gewählte Begünstigte erhält die Beitragssumme abzüglich bereits ausgezahlter Renten
- Bei Wahl der InvestmentRente: Der von Ihnen gewählte Begünstigte erhält das Investmentvermögen zu Beginn der Rentenzahlung abzüglich bereits ausgezahlter Renten
- Für die Basisversorgung gilt: Die Todesfallleistung wird verrentet und an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.

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