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Existenzschutzversicherung

  • Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten und Unfällen
  • Zusätzliches Reha-Management
  • Lebenslange monatliche Rente im Leistungsfall

Ihr Kind ist das Liebste, was Sie haben. Deshalb möchten Sie ihm größtmöglichen Schutz bieten - gerade bei schweren Krankheiten oder Unfällen.

Auch wir können Ihr Kind nicht vor diesen Risiken bewahren, aber es vor den finanziellen Folgen schützen. Die Kinder-Existenzschutzversicherung der DBV bietet eine umfassende und günstige Absicherung für Kinder ab 6 Monaten.

Übersicht

Kinder-Existenzschutzversicherung

Bei schweren Krankheiten oder Unfällen erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Wir leisten:

bei schweren Krankheiten
bei schweren Unfällen
bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen
ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Rentenversicherung

Tipp: Auch Großeltern und Paten können mit der Kinder-Existenzschutzversicherung einen wichtigen Beitrag für die finanzielle Absicherung leisten.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Die DBV zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine lebenslange Rente zwischen 250 und 2.000 Euro - die Höhe legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
  • Bei großen chirurgischen Eingriffen, z.B. an Hirn, Herz und Leber erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente, um kurzfristigen Kapitalbedarf abdecken zu können.
  • Unser Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen die schulische und berufliche Wiedereingliederung des Kindes.
  • Bei Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die DBV die Beitragszahlung.
  • Wir begleiten unsere kleinen Kunden* im Rahmen der Kinder!Kinder!-Aktion mit vielen nützlichen Tipps zur Unfallvermeidung und Geschenken.

*Gilt bei Vertragsabschluss bis zum 6. Lebensjahr


Leistungen

Die Leistungen der Kinder-Existenzschutzversicherung

Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente.

Die DBV leistet:

  • schon ab einer 50%-igen Invalidität nach einem Unfall und/oder
  • bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber und/oder
  • bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten und/oder
  • ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Rentenversicherung

Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht von Anfang an fest, in welchen Fällen die DBV Deutsche Beamtenversicherung AG zahlt.

Mit dem 18. Lebensjahr endet der Vertrag automatisch. Ihr Kind hat dann die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene einzutreten.


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