Schützen Sie sich vor den Folgen der Dienstunfähigkeit
Beamte engagieren sich in hohem Maße für das Wohl der Gesellschaft und können sich bei guter Gesundheit auf die geltenden Versorgungsansprüche verlassen. Sollten Sie jedoch als Beamter auf Probe und Widerruf arbeitsunfähig werden, haben Sie und Ihre Familie keinen Anspruch auf Versorgung. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV sind Sie in ausreichendem Maße geschützt.
Ihre Vorteile im Überblick
- Preisvorteil gegenüber anderen herkömmlichen Produkten auf dem Markt
- Bedarfsgerechte Höhe der Dienstunfähigkeitsrente in zwei Phasen versicherbar
- Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat oder Nachwuchs)
- Versorgungsbedarf im Ruhestand nach vereinbartem Versorgungsziel
Die Dienstunfähigkeitsrente wird je nach Versorgungssituation in zwei Phasen unterteilt:
Phase 1
Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie einen besonders hohen Versorgungsbedarf. Die DBV bietet Ihnen je nach Laufbahn folgende Dienstunfähigkeitsrenten an:
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Rentenzahlungen bis zu
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Einfacher und mittlerer Dienst
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1.200 EUR
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Gehobener Dienst
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1.500 EUR
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Höherer Dienst
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1.800 EUR
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Diese Rentenhöhen sind bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit sicher.
Phase 2:
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestanspruch. Die Dienstunfähigkeitsrente wird Ihrem Beamtenstatus angepasst, so dass ab diesem Zeitpunkt ein größerer Teil Ihrer Beiträge in Ihre Altersvorsorge fließt.
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