Optimaler Versicherungsschutz für Sie und Ihr Auto
Autofahrer sollten frühzeitig für einen ausreichenden und soliden Versicherungsschutz sorgen:
Mit der Versicherung mobil komfort der DBV sind Sie mit umfangreichen Leistungen komfortabel abgesichert – mobil kompakt bietet Ihnen eine solide Absicherung zum günstigen Preis.
Bausteine für noch mehr Sicherheit
Für die Gestaltung Ihres Kfz-Schutzes nach Ihren Wünschen stehen Ihnen unsere innovativen Bausteine zur Verfügung:
Schadenservice Spezial
... damit wird Ihnen die lästige Reparaturabwicklung nach einem Schaden abgenommen und Sie sparen sogar dabei!
Rabattschutz Top
... damit Ihnen während der Laufzeit Ihres Vertrages bei DBV eine Rückstufung und die damit verbundene Beitragserhöhung erspart bleibt.
Fahrerschutzversicherung
... damit auch der Fahrer eines Pkw bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat.
Eine ausführliche Beschreibung unserer Bausteine und Leistungen sowie unsere Versicherungsbedingungen finden Sie unter:
LeistungenKfz-Versicherung der DBV
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Unsere Produkte im Vergleich
Für mehr Infos zu den Versicherungsleistungen klicken Sie bitte auf das "i". |
mobil komfort
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mobil kompakt
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Versicherungsschutz
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bis 100 Mio. EUR
(12 Mio. je Person) |
bis 100 Mio. EUR
(12 Mio. je Person) |
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Rabatt-Retter
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ab SF 20
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ab SF 25
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Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen
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in Europa
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Schutz bei Fahrten im Ausland mit fremden Kraftfahrzeugen (Mallorca-Police)
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Weltweit, mit Ausnahme der USA und Kanada
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Europa
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Eigenschäden
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Schutzbriefleistungen
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ab 50 km Luftlinie vom Wohnort
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
| Nach einer Panne oder einem Unfall übernehmen wir die Kosten für: | ||
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mobil komfort
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mobil kompakt
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Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
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bis 100 EUR
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bis 100 EUR
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Abschleppen des Fahrzeuges
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bis 150 EUR
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bis 150 EUR
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Bergen des Fahrzeuges
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Weiter- oder Rückfahrt
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Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten (Economy Class) ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 50 EUR
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Bahnkosten 2. Klasse oder 1. Klasse bzw. Liegewagen ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 25 EUR
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Übernachtung
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bis zu 3 Nächte und max. 75 EUR pro Person und Nacht
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bis zu 3 Nächte und max. 50 EUR pro Person und Nacht
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Mietfahrzeug
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bis 7 Tage und max. 75 EUR pro Tag
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bis 7 Tage und max. 25 EUR pro Tag
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Fahrzeugunterstellung
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| Wenn Sie auf einer Reise erkranken, übernehmen wir die Kosten für: | ||
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Krankenrücktransport
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Übernachtung bei Krankenrücktransport
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bis 75 EUR pro Nacht und Person
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bis 50 EUR pro Nacht und Person
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Krankenbesuch
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bis 1.000 EUR
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bis 500 EUR
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Rückholung von Kindern
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Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 50 EUR
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Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 25 EUR
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Fahrzeugabholung
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Reiserückrufservice
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| Zusätzliche Leistungen nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland: | ||
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Ersatzteilversand
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Fahrzeugtransport
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Mietwagen
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bis 525 EUR
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bis 175 EUR
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Fahrzeugverzollung und -verschrottung
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Fahrzeugunterstellung
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Mietwagen
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bis 525 EUR
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bis 175 EUR
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Vermittlung ärztlicher Betreuung
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Arzneimittelversand
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Überführungskosten bei Tod
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Ersatz von Reisedokumenten
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Ersatz von Zahlungsmitteln
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Hilfeleistung in besonderen Notfällen
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bis 250 EUR
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bis 250 EUR
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Für wen gilt der Schutzbrief?
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Versicherungsnehmer und Insassen
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Versicherungsnehmer und Insassen
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Wo gilt der Schutzbrief?
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Europa
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Innerhalb Europa bei Fahrten ab 50 km Luftlinie vom Wohnort
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
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mobil komfort
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mobil kompakt
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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch und Diebstahl
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Grobe Fahrlässigkeit
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Neupreisentschädigung
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bis 24 Monate ab Erstzulassung
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bis 12 Monate ab Zulassung
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Fahrzeug- und Zubehörteile
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bis 5.000 EUR
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Verzicht auf den Abzug "neu für alt"
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Fahrzeuge bis zu 6 Jahren
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Zusammenstoß mit Tieren
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Schäden durch Schneelawinen
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Entwendung von Fahrzeugschlüsseln
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Schäden durch Tierbiss
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Folgeschäden durch Tierbiss
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
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mobil komfort
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mobil kompakt
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Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldete) oder Vandalismus
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Rabatt-Retter
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ab SF 20
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ab SF 25
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Allgefahrendeckung
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Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
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bis 24 Monate ab Zulassung
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bis 12 Monate ab Zulassung
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GAP-Deckung
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bei Leasing und Kreditfinanzierung
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bei Leasing
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Erhöhung des Wiederbeschaffungswertes
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Reparatur Plus
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bis 24 Monate ab Zulassung
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Folgeschäden durch Tierbiss
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bereits durch Teilkasko versichert
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
Schadenservice Spezial
Rund um einen Karosserieschaden gibt es viel zu regeln: Werkstattsuche, Terminvereinbarung, Fahrzeugabholung usw. sind lästig und aufwendig. Deshalb hat die DBV eine Lösung entwickelt, mit der Sie Zeit sparen – und auch noch Geld: den Baustein Schadenservice Spezial. Mit Abschluss des Bausteins Schadenservice Spezial müssen Sie sich nach einem Karosserieschaden um nichts mehr kümmern. Nach erfolgter Schadenmeldung bei der DBV können Sie – dank eines weitreichenden Netzes an DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten – auf eine professionelle und zügige Reparatur in Ihrer Nähe vertrauen.
Rabattschutz Top
Mit dem Baustein Rabattschutz Top bleibt Ihnen während der Laufzeit Ihres Vertrages bei DBV eine Rückstufung und die damit verbundene Beitragserhöhung erspart – und das bei Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Der Rabattschutz Top gilt bereits ab Schadenfreiheitsklasse 4. Zudem müssen Sie und weitere Fahrer älter als 23 Jahre sein.
Fahrerschutzversicherung
Der Baustein Fahrerschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer eines Pkw bei einem selbst oder mitverschuldeten Unfall erheblich verletzt wird. Denn während Mitfahrer in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend geschützt. Dies gilt auch dann, wenn bei einem fremdverschuldeten Unfall z. B. durch einen Radfahrer, der unbekannt entkommt oder mittellos ist. In diesen Fällen kommt häufig kein anderer für den Schaden des Fahrers auf. Bei einer stationären Krankenhausbehandlung von mindestens 3 Tagen zahlt die DBV dem Fahrer z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe und vieles andere mehr. Zum Abschluss dieses Bausteins müssen Sie und weitere Fahrer des Fahrzeugs mindestens 23 Jahre alt sein.
Ein Anruf genügt – wir erledigen den Rest für Sie!
Geben Sie Ihre Schadenabwicklung in die Hände unserer Experten: Sie melden der DBV Ihren Karosserie- oder Lackschaden nach einem Unfall telefonisch unter 0800 – 328 0 330* – um den Rest kümmern wir uns.
Entdecken Sie Ihre Vorteile in der interaktiven Grafik bequem per Klick:
Unfall im Straßenverkehr
Machen Sie sich keine Gedanken über die Reparatur Ihres Pkw. Das Team der DBV regelt alles für Sie!
Anrufen – mehr müssen Sie nicht tun!
Für Sie als Kunde ist alles mit einem einzigen Telefonat erledigt.
Wählen Sie einfach 0800 – 328 0 330* oder die Nummer Ihres persönlichen Betreuers und sagen Sie bitte, dass Sie den Schadenservice in Anspruch nehmen möchten. Wir leiten dann die weiteren Schritte ein.
SMS-Service
Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie per SMS darüber, welche Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe Ihr Auto reparieren wird.
Rückruf der Werkstatt
Ihre Werkstatt ruft Sie an, um die Übergabe Ihres Autos zu vereinbaren. Auf Wunsch wird das Fahrzeug kostenlos bei Ihnen abgeholt. So brauchen Sie sich praktisch um nichts zu kümmern.
Fahrzeugtausch
Damit Sie mobil bleiben, erhalten Sie auf Wunsch kostenlos ein kleines Ersatzfahrzeug. Das Fahrzeug gehört eigentlich nicht zum Leistungsumfang Ihrer Kaskoversicherung, bei unserem Schadenservice aber zum exklusiven Service.
Reparatur
In unserer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt wird Ihr Auto nach Herstellervorgaben ausschließlich mit Originalteilen instand gesetzt. Danach wird es von innen und außen für Sie gereinigt.
Rückgabe
Das reparierte und gereinigte Auto wird Ihnen selbstverständlich bis an die Haustür gebracht und das Ersatzfahrzeug wieder abgeholt. Darüber hinaus erhalten Sie 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.
* Kostenlos aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Mobilfunktarife
Ihr Kaskoschaden wird schnell, unkompliziert und zu Ihrer Zufriedenheit nach modernsten Standards repariert – ausschließlich mit Originalteilen. Dazu arbeitet die DBV mit einem großen Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten zusammen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Schaden einfach per Telefon melden, unter 0800 – 328 0 330*
Die DBV übernimmt die kompletten Kosten bei einer Steinschlag-Reparatur der Windschutzscheibe – die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt somit. Sollte ein Austausch der Windschutzscheibe oder einer anderen Scheibe notwendig sein, verringert sich die Selbstbeteiligung um 15,- Euro.
Begleitetes Fahren bedeutet, dass Jugendliche schon ab 17 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen Auto fahren dürfen. Dabei profitieren die Fahranfänger von den Erfahrungen ihrer Beifahrer. Und mit der DBV auch von besonders günstigen Konditionen mit bis zu 20 % Nachlass.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist einer AXA-Studie zufolge für den Erwerb eines Führerscheins ab 17 Jahren. In den Bundesländern, in denen der Führerschein ab 17 Jahren eingeführt wurde, ist die Akzeptanz besonders hoch.
Nutzen Sie Ihre Vorteile
- Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr
- 60 % weniger Bußgelder, 40 % weniger Unfälle
- 25 % Nachlass auf Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung für Fahranfänger
Informieren Sie sich bei Ihrem Betreuer vor Ort über die Details. Sollten Sie noch keinen persönlichen Betreuer der DBV haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Mehr Sicherheit für junge Fahranfänger zahlt sich aus!
In zahlreichen Bundesländern können junge Autofahrer schon ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ein Fahrzeug führen. Dabei helfen die Erfahrungen der Beifahrer den Fahranfängern im Straßenverkehr: 40 % weniger Unfälle und 60 % weniger Bußgelder sprechen für sich! Weitere Informationen zum Führerschein ab 17 finden Sie unter:
www.begleitetes-fahren.de
Unser Tipp für Eltern!
Nutzen Sie das Angebot und Ihr Kind profitiert von doppelter Sicherheit: zum einen von Ihren Erfahrungen im Straßenverkehr und zum anderen vom besonders günstigen Versicherungsschutz der DBV.
Bitte halten Sie beim Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen bereit:
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Nr., gilt nicht bei Abmeldung
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag (bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU) sowie der letzen Hauptuntersuchung (HU) [nicht bei Abmeldung]
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung
- Bei eingetragenen Vereinen: Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders
Junge Autofahrer verursachen häufiger Unfälle als Fahrer mit Erfahrung – das zeigt die Statistik. Deshalb zahlen die Jungen auch mehr für ihre Autoversicherung. Das Alter allein sagt jedoch noch nichts über das Fahrverhalten aus – das Punktekonto in Flensburg schon.
Als junger Versicherungsnehmer zwischen 20 und 23 Jahren erhalten Sie deshalb bei der DBV einen Rabatt auf Ihre Kraftfahrtversicherung, wenn Sie keine Punkte auf Ihrem Konto beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.
Besonders günstig wird es für Sie übrigens, wenn Sie schon mindestens ein Jahr lang den Führerschein besitzen, ein Fahrzeug mit maximal 85 KW fahren, keine Vorschäden oder Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt haben und keinen zweiten Nutzer unter 25 Jahre in Ihren Vertrag eingetragen haben.
Und so funktioniert's
Sie erfragen Ihren Punktestand beim Verkehrszentralregister in Flensburg. Das geht kostenlos und ganz einfach – etwa über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de/"Mein Punktekonto"). Dort gibt es ein Formular zum Herunterladen, das an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt werden muss. Die Mitteilung über Ihren Punktestand erhalten Sie dann per Post. Leiten Sie diese einfach an uns weiter.
Bestätigt das Kraftfahrt-Bundesamt, dass keine Punkte vorhanden sind, behalten Sie – wie beantragt – den günstigen Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung.
Punktestand beim Verkehrszentralregister abfragen
Hinweis:
Dieses Angebot gilt für Versicherungsnehmer zwischen 20 und 23 Jahren. Natürlich ist die Auskunft über den Punktestand freiwillig. Wer lieber keine Angaben dazu machen möchte, verzichtet allerdings auf den Nachlass.
In der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung sowie in der Unfallversicherung verwenden wir Tarife mit Beiträgen, die nach dem Geschlecht unterscheiden. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, aus denen wir das Geschlecht als bestimmenden Risikofaktor ableiten, sind auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht: www.gdv.de.
Mit der Teilkaskoversicherung genießen Sie z.B. Versicherungsschutz für Schäden durch Brand, Diebstahl, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch und Tierbissschäden sowie deren Folgeschäden (in mobil kompakt bis 3.000 Euro). Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie so noch umfassender abgesichert. So gilt Ihr Schutz auch bei selbst verursachten Unfällen und mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte. In mobil komfort sind Sie in der Vollkasko sogar gegen praktisch alle anderen denkbaren Schäden versichert, abgesehen von minimalen, vertraglich festgeschriebenen Ausnahmen wie z.B. Schäden durch Vorsatz oder Kriegsereignisse.
Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Oft wird die Vollkaskoversicherung für die ersten vier Jahre empfohlen. Um festzustellen, ob sich für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung lohnt, raten wir Ihnen, den Mehrbeitrag für die Vollkaskoversicherung zu ermitteln und diesen Betrag dann dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gegenüber zu stellen. Mit diesen Informationen wird Ihnen die Entscheidung leichter fallen: Denn zum einen kann der Beitrag für die Vollkasko in Abhängigkeit von der Typklasse, Ihren persönlichen Tarifmerkmalen und dem erreichten Schadenfreiheitsrabatt sehr unterschiedlich ausfallen und zum anderen bekommen Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Nicht, wenn das Fahrzeug mit einem "Saisonkennzeichen" zugelassen ist. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z. B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz.
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abgestellt wird. Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand, sowie die Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen Versicherungskarte genau gekennzeichnet. Sie sollten die Karte bei Fahrten in diese Länder unbedingt mit sich führen, in einigen Ländern besteht Vorlagezwang.
Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU) sowie der letzten Hauptuntersuchung (HU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung, bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen.
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der bisherigen Höhe erhalten.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) ausgestellt und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das "alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue" Fahrzeug berücksichtigt.
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist die eVB-Nummer über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadenfreiheit, der Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifmerkmalen ist für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die Zulassungsbezirke werden ihrem Schadenverlauf entsprechend bewertet und in ein System von Regionalklassen unterteilt.
Die DBV ist ein Unternehmen des AXA Konzern. AXA bietet für Oldtimer einen speziellen Versicherungsschutz. Informieren Sie sich über unsere umfangreichen Leistungen: Oldtimer-Versicherung
- Art und Verwendung des Fahrzeugs
- Typklasse des Fahrzeugs
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Zulassungsbezirk des Fahrzeugs
- Dauer der Schadensfreiheit
- Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs
- Ob der Versicherungsnehmer selbst genutztes Wohneigentum besitzt und dieses bei der DBV oder einem anderen Unternehmen der AXA Gruppe versichert ist
- Das Alter des Fahrzeugs und wie lange sich das Fahrzeug im Besitz des Versicherungsnehmers befindet
- Weitere Fahrzeugnutzer sowie ggf. Alter und Geschlecht des jüngsten Fahrzeugnutzers
Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadensfreiheit, der Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifmerkmalen, ist für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die Zulassungsbezirke werden ihrem Schadensverlauf entsprechend bewertet und in ein System von Regionalklassen unterteilt.
Die DBV bietet einen individuell auf ihre jeweilige Risikosituation ausgerichteten Tarif. Diese Risikosituation wird beispielsweise beeinflusst durch die jährlich gefahrenen Kilometer, das selbst genutzte Wohneigentum, die weiteren Nutzer und das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb.
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags im selben Kalenderjahr die nächst höhere Klasse berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren bleibt die Schadensfreiheitsklasse in der bisherigen Höhe erhalten.
- Suche
Suche
- Angebots-Hotline
01803-55 22 33
dt. Festnetz 9 Ct,
Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute. - schadenservice360°
- Betreuer vor Ort

lungsreichen Aktionen und vielseitigen Informationen. Mehr





