Die private Krankenversicherung der DBV sichert Ihnen nicht nur eine erstklassige Versorgung, sie rechnet sich auch finanziell für Sie – dank verschiedener Leistungspakte, die Sie individuell auf Ihren Beihilfebedarf abstimmen können.
Vision B – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte
Die Krankenvollversicherung Vision B erstattet nicht nur Krankheitskosten, sondern bietet darüber hinaus auch umfangreiche medizinische Dienstleistungen. Diese Services garantieren wir Ihnen als festen Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem umfassenden Leistungsspektrum
Ihre Vorteile im Überblick:
Günstig einsteigen!
Beamtenanwärter
23 Jahre, monatlich
schon ab
33,40 EUR
16,70 EUR m. BRE*
Beamtenanwärterin
23 Jahre, monatlich
schon ab
45,40 EUR
22,70 EUR m. BRE*
*mit BRE = die hier genannten Beiträge würden Ihre rechnerische monatliche Belastung darstellen, wenn Sie eine Ausbildungs-Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten. Dies bedeutet, wenn für das Kalenderjahr 2009 keine Rechnungen eingereicht werden, wird der halbe Beitrag als Ausbildungs-Beitragsrückerstattung ausgezahlt. Dies gilt nicht nur für volle Kalenderjahre, sondern auch anteilig.
Vision B – die private Krankenversicherung für den Öffentlichen Dienst
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Vision B 50
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Vision B 30
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Vision B 20
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Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern
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50%
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30%
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20%
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Psychotherapie (1)
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50%
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30%
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20%
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Arznei- und Verbandmittel
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50%
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30%
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20%
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Bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR sind 80%
der Kosten erstattungsfähig
Maximaler Jahresselbstbehalt |
100 EUR
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60 EUR
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(2)
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Heil- und Hilfsmittel
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50%
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30%
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20%
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Sehhilfen
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von - bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag pro Jahr von |
50%
300 EUR 100 EUR |
30%
300 EUR 100 EUR |
20%
300 EUR 100 EUR |
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Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt)
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50%
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30%
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20%
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Einbettzimmer mit Privatarzt
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optional möglich
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optional möglich
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optional möglich
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Zweibettzimmer mit Privatarzt
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optional möglich
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optional möglich
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optional möglich
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Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
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50%
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30%
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20%
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Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland
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50%
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30%
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20%
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Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen
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50%
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30%
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20%
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Kieferorthopädie (3)
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50%
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30%
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20%
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Zahnersatz (3) (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes)
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50%
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30%
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20%
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- (1) Ab der 31. Sitzung werden 80% der gesamten Leistungssätze erstattet
- (2) Für Kinder und Jugendliche ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, kein Selbstbehalt zu erfüllen
- (3) In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000 Euro erstattungsfähig. Die Staffelung entfällt bei zahnärztlicher Heilbehandlung aufgrund von Unfällen und schweren Erkrankungen.
Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen auch Personen mit Anspruch auf Beihilfe eine Pflegepflichtversicherung abschließen.
Tarif PVB VG244 inkl-Anhang mit AVB VG243 (PDF,963 KB)Optionale Bausteine
Mit den Ergänzungstarifen BN3 und BN4 schließen Sie die finanziellen Lücken innerhalb der Beihilfe bei Behandlungen von Heilpraktikern, im Ausland und bei Hilfsmitteln. Mit dem Tarif BN3 sind Sie auch bei zahntechnischen Material- und Laborkosten gut abgesichert.
Tarif BN3-1 xx-N VG465 mit AVB KK-KHT VG404pdf(PDF,104 KB) Tarif BN3-2 xx-N VG466 mit AVB KK-KHT VG404(PDF,102 KB) Tarif BN4 xx-N VG467 mit AVB KK-KHT VG404(PDF,102 KB)Mit den Ergänzungstarifen BW2 und BWE haben Sie bei einer stationären Behandlung die Wahl zwischen einem Ein- und Zweitbettzimmer mit Chefarztbehandlung.
Tarif BW2 xx-N VG461 mit AVB KK-KHT VG404(PDF,105 KB) Tarif BWE-N VG460 mit AVB KK-KHT VG404(PDF,138 KB)- Suche
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dt. Festnetz 9 Ct,
Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute. - schadenservice360°
- Betreuer vor Ort
gesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für eine private Krankheitskosten-
voll- und Pflegepflicht-
versicherung verbessert.
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