Pflegevorsorge Flex – Leistungen unserer Pflegezusatzversicherung
Weitere Informationen:
Sie entscheiden, ob Sie nur Pflegestufe III oder diese in Kombination mit Pflegestufe II bzw. den Pflegestufen II und I absichern möchten. Voraussetzung ist, dass die Pflegegelder aufeinander aufbauen und alle Varianten die Pflegestufe III enthalten. Folgende Tarifkombinationen sind möglich:
Weitere Details zu Pflegevorsorge Flex finden Sie in unserem Produktflyer.
Nach welchen Kriterien werden die drei Pflegestufen festgelegt?
Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit
Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen.
Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit
Eine Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen.
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