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Zuverlässiger Schutz mit der Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht der DBV schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

  • Voller Versicherungsschutz – auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
  • Mitversicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners und der Kinder

Auf den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung sollte niemand verzichten. Die Privathaftpflichtversicherung der DBV sichert Sie z. B. bei Mietsachschäden, Abwasserschäden und sogar bei Auslandsschäden während des Urlaubs, Studiums und bei Dienstreisen optimal vor den Schadensersatzansprüchen Dritter ab.

Übersicht

Rundum-Schutz – auch im Ausland

Ein unachtsamer Moment kann Ihr Leben komplett verändern und Sie finanziell ruinieren. Schützen Sie sich deshalb mit der soliden Privathaftpflichtversicherung der DBV.

Ihre Vorteile im Überblick:

Bei Wahl des Familientarifs sind Ihr Partner und Ihre Kinder ohne Mehrkosten in der Privathaftpflicht mitversichert
Inklusive einer kostenlosen Forderungsausfallversicherung: selbst wenn der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt, gehen Sie als Geschädigter nicht leer aus
Beim Verlust von fremden Schlüsseln wird der Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 25.000 Euro ersetzt
Auch im Ausland genießen Sie vollen Versicherungsschutz

Privathaftpflicht

monatl. schon ab

5,00 EUR

Privathaftpflicht alternativ
monatl. schon ab

3,65 EUR

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Leistungen

Leistungsumfang Privathaftpflichtversicherung

Genießen Sie umfangreichen Schutz mit der Privathaftpflichtversicherung der DBV und wählen Sie die komfortable Absicherung Haftpflicht mit umfangreichen Leistungen oder die günstige und solide Absicherung Haftpflicht alternativ.

Unsere Produkte im Vergleich

Versicherungsumfang

Privathaftpflicht
Privathaftpflicht alternativ
Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
10 Mio. EUR
3 Mio. EUR
Versicherte Personen
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers
Abhängig Single oder Familie/Paar
Abhängig Single oder Familie/Paar
Unverheirateter Lebenspartner, mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend
Abhängig Single oder Familie/Paar – ohne Namensnennung
Abhängig Single oder Familie/Paar – ohne Namensnennung
Kinder, mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder)
Abhängig Single oder Familie/Paar
Abhängig Single oder Familie/Paar
Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder während der beruflichen Ausbildung (Lehre und/oder Studium – nicht Referendarzeit)
Abhängig Single oder Familie/Paar
Abhängig Single oder Familie/Paar
Weitere, dauerhaft im Haushalt des VN lebende Personen soweit keine anderweitige Deckung geboten wird
Abhängig Single oder Familie/Paar
Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung
Abhängig Single oder Familie/Paar
Abhängig Single oder Familie/Paar
Wo besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt?
Weltweit
bis 1 Jahr
Europäische Union und EFTA
(Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz)
bis 1 Jahr
Haftpflichtdeckung bei Immobilien
Selbst genutzte Wohnungen mit einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%

nur im Inland

nur im Inland
ohne Gewerbeflächenanteil
Inhaber eines Einfamilienhauses mit einer Wohnung und einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%

nur im Inland

nur im Inland
ohne Gewerbeflächenanteil
Inhaber eines Zweifamilienhauses

nur im Inland
Inhaber einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung bzw. einer zum Zweifamilienhaus gehörenden Wohnung mit einem Gewerbeflächenanteil von jeweils bis zu 50%

nur im Inland
Inhaber eines Wochenend-/Ferienhauses mit einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%

nur im Inland
Inhaber einer Ferienwohnung (auch fest abgestellter Wohnwagen)

nur im Inland
Beschädigung von Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen/ Ferienhäusern

bis 10.000 EUR
Gewerblich und privat genutzte Photovoltaikanlagen und Solaranlagen auf den im Rahmen des Vertrages mitversicherten Immobilien und Grundstücken
Mietsachschäden an Immobilien

innerhalb der Versicherungssumme

bis 500.000 EUR
Vermietung einzelner Wohnräume / Garagen zu privater oder gewerblicher Nutzung

nur im Inland
Vermietung einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung oder einer zum Zweifamilienhaus gehörenden Wohnung
Unterirdische und oberirdische Heizöltanks (Gewässerschadenhaftpflicht) bis

bis 6.000 l/kg

bis 500 l/kg
WHG - Anlagendeckung für private Abwassergrube
Sachschäden durch häusliche Abwässer
Streu-, Räum-, Reinigungspflicht
Nachhaftung bei Immobilien, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand
Schäden am Gemeinschaftseigentum ohne Miteigentumsanteil

nur im Inland

nur im Inland
Bauvorhaben mit einer Bausumme

bis 100.000 EUR

bis 25.000 EUR
Haftpflichtdeckung bei Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
Nur auf nicht öffentlichen (auch teilöffentlichen) Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge und -anhänger, motorgetriebene Kinderkraftfahrzeuge, Aufsitzrasenmäher und Golfwagen
Kfz mit nicht mehr als 6 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20km/h
Krankenfahrstühle
Manuelle Reinigungs-/Pflegearbeiten bei Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
Ferngelenkte Modellfahrzeuge zu Land und zu Wasser
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis 5 kg Startmasse (auch mit Versicherungspflicht)

nur ohne Versicherungspflicht
Gebrauch von fremden und eigenen Surfbrettern
Gebrauch von fremden und eigenen Windsurfbrettern
Gebrauch von fremden und eigenen Kite-Sailing-Geräten (eigene nur ohne Versicherungspflicht)
Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren

bei gelegentlicher Nutzung und soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist

bei gelegentlicher Nutzung und soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Ruder-, Schlauchboote ohne Motor
Benutzung fremder Segelboote
Haftpflichtdeckung bei sonstigen Tätigkeiten/Eigenschaften
Ausübung von Sport (auch Radrennen und Vorbereitung dazu)
Waffen (erlaubter privater Besitz und Gebrauch)
Tagespflegeperson mit und ohne Verdienst
Schäden durch nicht deliktfähige mitversicherte Kinder
Personenschäden bis 10 Mio. EUR subsidiär und Sachschäden bis 5.000 EUR
Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht
Übergegangene Regressansprüche von öffentlichen Versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und anderen Versicherungsträgern
Allmählichkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden
Abhandenkommen fremder Schlüssel / Code-Cards bis
bis 25.000 EUR mit 150 EUR SB inkl. bis zu 14 Tagen Objektschutz; Folgeschäden des Schlüsselverlustes sind nicht versichert
Ehrenamtliche Tätigkeit (im gesetzlichen Sinne),
ehrenamtliche Tätigkeit (umgangssprachlich) - soziales Engagement

(nur soziales Engagement)
Forderungsausfall

Inkl. Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs;
Selbstbeteiligung je Schadenfall 2.500 EUR
Halten zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen (nicht Hunde, Pferde sowie das gewerbsmäßige Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tiere)
Blindenführhund, Behindertenbegleithunde, Hör- und Signalhunde
Benutzung fremder Pferde
Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde/Pferde (subsidiär)
AGG-Schäden

bis 100.000 EUR
Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten

bis 100.000 EUR

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Baustein Vermieterrisiko

Versicherungsschutz für die Vermietung von Eigentumswohnungen.

Baustein Berufshaftpflicht

Absicherung beruflicher Risiken in der PHV für

a) freiberufliche Lehrer, allein unterrichtend und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätzen oder Fahrzeugen.

Mitversichert sind u. a.:

die Tätigkeiten aus der Erteilung von Experimentalunterricht,
Risiken aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen,
Risiken aus der Erteilung von Nachhilfestunden und
Risiken aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist.

b) Raumpfleger/in

Baustein Diensthaftpflichtversicherung

Absicherung beruflicher Risiken in der Privathaftpflichtversicherung u. a. für Lehrer an öffentlichen Schulen, beamteter und angestellter Professoren an Universitäten etc. aber auch Bedienstete im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten (die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte dem Tarif).

Mitversichert ist die Ausübung der dienstlichen Verrichtung (z. B. die Tätigkeit aus der Erteilung von Experimentalunterricht, aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen).

Darüber hinaus können spezielle Positionen innerhalb des Bausteins „Dienst-Haftpflichtversicherung“ gegen Mehrprämie hinzu gewählt werden:

Sachschäden am Eigentum der Schule (Versicherungssumme bis 5.000 EUR)
Dienstlicher Umgang mit Geräten des Dienstherren (Versicherungssumme für Personenschäden 10.000 EUR für Sachschäden 5.000 EUR)
Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen (Versicherungssumme entweder 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR)
Regress-Haftpflichtversicherung für Benutzer von nichtversicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden entweder 10.000 EUR, 25.000 EUR oder 50.000 EUR)
Weitere Haftpflichtversicherungen

Privathaftpflicht
Privathaftpflicht alternativ
Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
Maximierung
10 Mio. EUR

3-fach
3 Mio. EUR

2-fach
Tierhalter-Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Gewässerschaden-Haftpflicht
Bauherren-Haftpflicht
Jagdhaftpflicht und Sportboothaftpflicht sind ausschließlich bei der AXA Versicherung AG versicherbar.

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten

Für mehr Sicherheit in Ihrem Beruf im Öffentlichen Dienst sorgt der Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.

Weitere Informationen zur Diensthaftpflichtversicherung finden Sie hier.

Als sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes empfehlen wir die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV.

Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht erhalten Sie hier.

Optionale Bausteine
Erweitern Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit unseren optionalen Leistungsbausteinen – ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Baustein „Vermieter“ nach Dienst- und Berufshaftpflicht
Haftpflicht
Haftpflicht alternativ
Versichert ist die Vermietung von Eigentumswohnungen.
Baustein "Diensthaftpflichtversicherung"
Absicherung beruflicher Risiken in der Privathaftpflichtversicherung u. a. für Lehrer an öffentlichen Schulen, beamteter und angestellte Professoren an Universitäten etc. aber auch Bedienstete im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten (die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte dem Tarif).
Mitversichert ist die Ausübung der dienstlichen Verrichtung (z. B. die Tätigkeit aus der Erteilung von Experimentalunterricht, aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen).
Baustein "Berufshaftpflicht"
Versichert sind berufliche Risiken in der Privathaftpflichtversicherung für bestimmte Risiko-Berufsgruppen:
• freiberufliche Lehrer (keine freiberuflichen Sportlehrer und Reitlehrer)
• Raumpfleger/-in

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Zusatzinfos

Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie gerne

Was geschieht, wenn im Urlaub im Ausland ein Versicherungsfall eintritt?

Da die Haftpflichtversicherung der DBV bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit gilt, genießen Sie auch in diesem Fall den vollen Versicherungsschutz.

Bekomme ich auch Geld, wenn mir eigene Sachen kaputtgehen?

Bei Schäden an eigenen Sachen greift die Haftpflichtversicherung nicht. Versichert sind im Rahmen einer Haftpflichtversicherung nur Schadensersatzansprüche Dritter.

Besteht auch Versicherungsschutz, wenn mein Haustier etwas beschädigt?

Schäden durch kleinere Haustiere, wie etwa Katzen, Hamster oder Vögel, sind mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsschutz für Schäden durch Hunde oder Pferde bietet die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Zusätzlich ist das Halten von Blinden-, Behindertenbegleit- sowie Hör- und Signalhunden im Rahmen der Privathaftpflicht mit Ausnahme der Privathaftpflicht alternativ mitversichert.

Sind durch Kinder verursachte Schäden mitversichert?

In der Privathaftpflichtversicherung sind Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, und Pflegekinder) nach den jeweiligen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung über die PHV der Eltern solange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden. Hierunter wurde in der Versicherungswirtschaft bisher ausschließlich die Erstausbildung verstanden. Da immer mehr junge Menschen einen zweiten Bildungsweg wählen und in dieser Zeit noch kein Einkommen vorhanden ist, gilt dieser zweite Bildungsweg künftig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Ist nach einer Heirat die Ehefrau/der Ehemann automatisch mitversichert?

Ja, sofern es sich nicht um eine Single-Haftpflichtversicherung handelt. Sollten Sie bisher als Single bei uns versichert sein, ist ab Ihrer Heirat eine Umstellung auf den Familientarif notwendig.

Sind auch Personenschäden mitversichert?

Ja, in der Privathaftpflichtversicherung sind auch Personenschäden mitversichert.

Was geschieht, wenn der Schaden höher als die Versicherungssumme ist?

Die Versicherung trägt den Schaden prinzipiell bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Übersteigende Beträge sind durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Ist bei der Haftpflichtversicherung eine Dynamik sinnvoll?

Bei der Haftpflichtversicherung gibt es keine Dynamik. Da sich der gebotene Versicherungsschutz jedoch weiter entwickelt, sollten die Haftpflichtverträge von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Welche Risiken gibt es?

Anhand der folgenden Beispiele wollen wir Sie auf die wichtigsten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens aufmerksam machen.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Dienstherr

Wohnbereich

Verkehrsteilnehmer

Sport

Tiere

Heizöltank

Verletzung der Aufsichtspflicht

Das fünfjährige Kind stößt bei einem Bekanntenbesuch die wertvolle Vase um oder fährt mit dem Roller einen Passanten an. Die Eltern haften für den Schaden, wenn sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.

Dienstherr

Die Haushälterin schüttet beim Servieren versehentlich Rotwein auf das Kleid einer Besucherin. Diese will vom Versicherungsnehmer als Dienstherrn der Haushaltshilfe den Schaden ersetzt bekommen. Oder die Haushaltshilfe kommt selbst zu Schaden und bricht sich beispielsweise das Bein. Die Krankenkasse Ihrer Angestellten stellt eine Regressforderung, da die Leiter, auf der sie stand, nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.

Wohnbereich

Auch eine Wohnung birgt Risiken. Beispielsweise löst sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten und beschädigt ein geparktes Auto oder die selbst angebrachte Deckenlampe des Mieters fällt herunter und verletzt eine Besucherin am Kopf. Sehr häufig kommt es vor, dass der Vermieter die Streu- und Reinigungspflicht mit dem Mietvertrag auf den Mieter überträgt. Je nach Vereinbarung ist der Mieter dann zum Streuen auf den Gehsteigen, auf den Zufahrtswegen und zum Reinigen des Hauseingangs und Treppenflurs verpflichtet. Dieses zusätzliche Risiko umfasst die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls.

Verkehrsteilnehmer

Nicht selten sind Fußgänger oder Radfahrer für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich und haften für daraus resultierende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Sport

Ob beim Fußballspielen der Gegner durch ein unbeabsichtigtes Foul verletzt wird oder beim „Streetball“ der Ball im Eifer des Gefechtes nicht im Korb, sondern in der Fensterscheibe des Nachbarhauses landet – hier schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung.

Tiere

Der sonst so friedliche Hund beißt den Briefträger oder das Pferd scheut und verletzt einen Spaziergänger. Vor den Folgen solcher Situationen schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Heizöltank

Der zum Wohngebäude gehörende Heizöltank wird undicht und auslaufendes Heizöl verseucht das Grundwasser. Hier kommt die Gewässerschadenshaftpflichtversicherung ins Spiel und trägt die entstehenden Kosten.

Nicht im Öffentlichen Dienst? Unter www.AXA.de helfen wir Ihnen mit attraktiven Angeboten weiter.  Mehr
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