Seiteninhalt
Übersicht
Kinder-Existenzschutzversicherung
Bei schweren Krankheiten oder Unfällen erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Wir leisten:
bei schweren Krankheiten
bei schweren Unfällen
bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen
ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Tipp: Auch Großeltern und Paten können mit der Kinder-Existenzschutzversicherung einen wichtigen Beitrag für die finanzielle Absicherung leisten.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Die DBV zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine lebenslange Rente zwischen 250 und 2.000 Euro - die Höhe legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
- Bei großen chirurgischen Eingriffen, z.B. an Hirn, Herz und Leber erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente, um kurzfristigen Kapitalbedarf abdecken zu können.
- Unser Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen die schulische und berufliche Wiedereingliederung des Kindes.
- Bei Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die DBV die Beitragszahlung.
- Wir begleiten unsere kleinen Kunden* im Rahmen der Kinder!Kinder!-Aktion mit vielen nützlichen Tipps zur Unfallvermeidung und Geschenken.
Leistungen
Die Leistungen der Kinder-Existenzschutzversicherung
Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente.
Die DBV leistet:
- schon ab einer 50%-igen Invalidität nach einem Unfall und/oder
- bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber und/oder
- bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten und/oder
- ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht von Anfang an fest, in welchen Fällen die DBV Deutsche Beamtenversicherung AG zahlt.
Mit dem 18. Lebensjahr endet der Vertrag automatisch. Ihr Kind hat dann die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene einzutreten.
- Suche
Suche
- Angebots-Hotline
01803-55 22 33
dt. Festnetz 9 Ct,
Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute. - schadenservice360°
- Betreuer vor Ort

Elternratgeber für eine sichere Kindheit
Antworten auf die häufigsten Fragen und viele Tipps zum Thema Sicherheit. Mehr
Nicht im Öffentlichen Dienst?
Unter www.AXA.de helfen wir Ihnen mit attraktiven Angeboten weiter. Mehr


