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Neuer Steuervorteil für privat Krankenversicherte seit 1. Januar 2010

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für eine private Krankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherung verbessert. Erstmalig können Beiträge für Ihre private Krankenversicherung unabhängig von den Höchstbeträgen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich unbegrenzt angesetzt werden. Dies kann je nach persönlicher Situation zu einer deutlichen Steuerentlastung führen.

Was hat sich durch das Bürgerentlastungsgesetz geändert?

Die bisher geltenden Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen wurden um 400 € auf 1.900 € pro Person für Arbeitnehmer und Beamte sowie auf 2.800 € für Selbstständige erhöht.
Unabhängig von den bereits erhöhten Höchstbeträgen sind erstmalig die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zu 100 % absetzbar, auch wenn diese die oben genannten Höchstbeträge übersteigen.

Was versteht man unter einer Basiskrankenversicherung?

Mit der Basiskrankenversicherung ist der Beitragsanteil gemeint, der den Leistungsumfang entsprechend dem der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) absichert. Nicht absetzbar sind Beitragsanteile, die zur Absicherung von Komfortleistungen (wie z.B. Chefarztbehandlung, Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer, Heilpraktiker) dienen. In der Regel beträgt dieser Beitragsanteil 3 bis 20 %. Auch werden die Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung nicht berücksichtigt. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind grundsätzlich zu 100 % absetzbar.

Wie wird ein Tarif zur Beitragentlastung im Alter berücksichtigt?

Beiträge für einen so genannten Beitragsentlastungstarif werden berücksichtigt, soweit sie die Basiskrankenversicherung betreffen. Dadurch sind die Beitragsentlastungstarife noch attraktiver geworden.

Was ist bei der Berechnung sonst noch zu beachten?

Risikozuschläge und der gesetzliche Zuschlag zählen als Beitrag und sind zum gleichen Prozentsatz absetzbar wie die zugrundeliegende Krankheitskostenvollversicherung. Steuerlich absetzbar sind nur Beiträge, die tatsächlich aufgewendet wurden. Ein Arbeitgeberzuschuss oder eine Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich absetzbaren Beitrag entsprechend.

Welche Auswirkung hat die Vereinbarung eines Selbstbehalts?

Ein Selbstbehalt führt zu einer Reduzierung der tariflich zu zahlenden Beiträge. Abzugsfähig sind ausschließlich tatsächlich gezahlte Beiträge. Unter Umständen können Sie die Kosten, die Sie wegen eines Selbstbehalts getragen haben, als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.

Kann es durch das Bürgerentlastungsgesetz zu Nachteilen kommen?

Nein, grundsätzlich sieht das Gesetz eine Günstigerprüfung vor. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob nach dem bis 2004 geltenden Steuerrecht ein Steuerpflichtiger besser gestellt wäre. Dadurch wird sichergestellt, dass Steuerpflichtige, denen das frühere Recht größere Vorteile gebracht hätte, durch das neue Recht nicht benachteiligt werden.

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