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Die zuverlässige Versicherung für Ihr Leichtkraftrad

Sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Leichtkraftrad unterwegs sind.

  • Abdeckung berechtigter Ansprüche Ihrer Unfallgegner bis zu 100 Mio. EUR
  • Ein Kfz-Schutzbrief kostenlos im Versicherungsumfang enthalten

Die DBV bietet Ihnen mit der günstigen Versicherung für Leichtkrafträder einen exklusiven und zuverlässigen Schutz für unterwegs.

Übersicht

Sicher und günstig unterwegs

Um Ihr Leichtkraftrad optimal und günstig zu versichern, können Sie zwischen zwei Produkten der DBV wählen: Mit der Versicherung mobil komfort der DBV sind Sie mit umfangreichen Leistungen komfortabel abgesichert – mobil kompakt bietet Ihnen eine solide Absicherung zum günstigen Preis.

Leistungsübersicht und Versicherungsbedingungen

Eine ausführliche Beschreibung unserer Bausteine und Leistungen sowie unsere Versicherungsbedingungen finden Sie unter:

Leistungen
 

Kfz-Versicherung der DBV

Versicherungsschutz bis 100 Mio. EUR (12 Mio. EUR je geschädigte Person)
Inkl. Schutzbriefleistungen bei einer Panne oder einem Unfall
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung
Betreuer finden
Leistungen
Unsere Produkte im Vergleich
Für mehr Infos zu den Versicherungsleistungen klicken Sie bitte auf das "i".
mobil komfort
mobil kompakt

Leistungen Haftpflicht
Versicherungsschutz
bis 100 Mio. EUR
(12 Mio. je Person)
bis 100 Mio. EUR
(12 Mio. je Person)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft nach einem Schadenfall, ob Sie für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig sind. Wenn dies der Fall ist, leisten wir bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden bis 100 Mio. Euro. Bei Personenschäden leisten wir bis 12 Mio. Euro je Person.
Sollten Sie für den entstandenen Schaden nicht haftpflichtig sein, so übernehmen wir die Abwehr der Ansprüche und wenn nötig sogar die hierfür notwendigen Gerichtskosten.
Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen
in Europa
Im Rahmen dieser Leistungserweiterung ersetzen wir Personen- und Sachschäden, die durch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge verursacht werden. Sollten Sie also mit Ihrem bei uns versicherten Fahrzeug einen Unfall erleiden, treten wir in Vorleistung und stellen den Unfallgegner dabei so, als wäre er ebenfalls bei uns versichert. Anschließend nehmen wir den Verursacher oder seine Versicherung in Regress.
Dieser Versicherungsschutz besteht im Europäischen Ausland (Länder der Europäischen Union sowie Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).
Bei der Prüfung der Haftung zur Feststellung der Schadenersatzansprüche werden die verkehrsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, zugrunde gelegt. Die Schadenersatzleistungen richten sich nach deutschem Recht. Es erfolgt keine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts.
Schutz bei Fahrten im Ausland mit fremden Kraftfahrzeugen (Mallorca-Police)
Weltweit, mit Ausnahme der USA und Kanada
Europa
Ist Ihr Fahrzeug bei uns versichert und auf eine natürliche Person zugelassen, ersetzen wir auch Schäden, die Sie oder Ihr (Ehe-) Partner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Autos, Kraftrads oder Campingfahrzeugs bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht auf einer Reise im Ausland verursachen, sofern die bestehende Haftpflichtversicherung nicht ausreicht.
Bei mobil komfort übernehmen wir den restlichen Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen - also bis zu 100 Mio. Euro, sofern eine Haftpflichtversicherung für das fremde Fahrzeug besteht, aber die Deckung nicht ausreichend sein sollte.
Schutzbriefleistungen
ab 50 Km vom Wohnort
Umfangreiche Schutzbriefleistungen sind in der 100 Mio. Euro Pauschal-Deckung inklusive.
Bei mobil kompakt gelten die Schutzbriefleistungen ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort (Luftlinie). Ausnahmen: Leistungen für Unfallhilfe, Bergen, Abschleppen und Fahrzeugverzollung bzw. -verschrottung werden nach einem Unfall auch innerhalb der 50-km-Grenze erbracht.

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Schutzbriefleistungen
Nach einer Panne oder einem Unfall übernehmen wir die Kosten für:
mobil komfort
mobil kompakt
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
bis 100 EUR
bis 100 EUR
Kann Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall direkt am Pannenort bzw. an der Unfallstelle wieder fahrbereit gemacht werden, zahlen wir die hierbei entstehenden Kosten bis 100 Euro.
Abschleppen des Fahrzeuges
bis 150 EUR
bis 150 EUR
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden, erstatten wir die Kosten bis 150 Euro.
Sollte schon eine Leistung für Pannenhilfe erbracht worden sein, wird diese angerechnet.
Bergen des Fahrzeuges
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall geborgen werden, zahlen wir die Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe. Dies gilt auch für Ihr Gepäck und beförderte Ladung.
Weiter- oder Rückfahrt
Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten (Economy Class) ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 50 EUR
Bahnkosten 2. Klasse oder 1. Klasse bzw. Liegewagen ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 25 EUR
Fällt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall für die Weiterfahrt aus, erstatten wir die Kosten für Weiter- und Rückfahrt sowie anfallende Taxikosten in der vorgenannten Höhe.
Beträgt die Entfernung zum Zielort mehr als 1.200 km erstatten wir bei mobil kompakt eine Bahnfahrt der 1. Klasse oder im Liegewagen und bei mobil komfort sogar einen Flug in der Economy Class.
Übernachtung
bis zu 3 Nächte und max. 75 EUR pro Person und Nacht
bis zu 3 Nächte und max. 50 EUR pro Person und Nacht
Kann Ihr Fahrzeug am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir die Übernachtungskosten für drei Nächte in der vorgenannten Höhe.
In Kombination mit Weiter- und Rückfahrt werden nur die Kosten für eine Übernachtung ersetzt.
Mietfahrzeug
bis 7 Tage und max. 75 EUR pro Tag
bis 7 Tage und max. 25 EUR pro Tag
Fällt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall für die Weiterfahrt aus, übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug in der vorgenannten Höhe.
Bei mobil komfort zahlen wir bei Verzicht auf den Mietwagen für jeden Tag 25 Euro Nutzungsausfall.
Tritt der Schaden innerhalb von 50 km vom Wohnsitz ein, ersetzen wir die Kosten für bis zu drei Tage.
Mietwagen oder Nutzungsausfall werden nicht erstattet, wenn zusätzlich Kosten für Weiter- oder Rückfahrt oder für Übernachtung geltend gemacht werden.
Fahrzeugunterstellung
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne untergestellt werden muss, erstatten wir die Kosten bis zu 14 Tage.
Wenn Sie auf einer Reise erkranken, übernehmen wir die Kosten für:
Krankenrücktransport
Wird ein Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, tragen wir die Kosten für einen Krankenrücktransport.
Übernachtung bei Krankenrücktransport
bis 75 EUR pro Nacht und Person
bis 50 EUR pro Nacht und Person
Im Falle eines Krankenrücktransports werden auch Übernachtungskosten bis zum Rücktransport übernommen.
Krankenbesuch
bis 1.000 EUR
bis 500 EUR
Erkranken Sie auf einer Reise und sind länger als zwei Wochen im Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten eines Krankenbesuchs.
Rückholung von Kindern
Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 50 EUR
Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 25 EUR
Sollten weder Sie noch ein Angehöriger mitreisende Kinder unter 16 Jahren betreuen können, sorgen wir für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson.
Fahrzeugabholung
Bei Fahrerausfall auf einer Reise organisieren wir die Fahrzeugabholung und erstatten die anfallenden Kosten.
Reiserückrufservice
In Notfällen organisiert die DBV den Reiserückruf über Rundfunk.
Zusätzliche Leistungen nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland:
Ersatzteilversand
Werden nach einem Unfall oder einer Panne im Ausland Ersatzteile benötigt, erstatten wir die entstehenden Versandkosten.
Fahrzeugtransport
Sollte - obwohl kein Totalschaden vorliegt - eine Reparatur im Ausland nicht innerhalb von drei Tagen möglich sein, übernehmen wir die Kosten für den Fahrzeugrücktransport.
Mietwagen
bis 525 EUR
bis 175 EUR
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Wenn es im Ausland zu einem Totalschaden kommt, übernehmen wir die Verfahrensgebühren (ohne Zollbetrag und sonstige Steuern) oder die Kosten der Verschrottung, wenn so die Kosten der Verzollung vermieden werden.
Zusätzliche Leistungen nach einem Diebstahl im Ausland:
Fahrzeugunterstellung
Wird das Fahrzeug nach einem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zum Rücktransport oder zur Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die entstehenden Kosten bis zu zwei Wochen.
Mietwagen
bis 525 EUR
bis 175 EUR
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug bis zu 525 Euro.
Zusätzliche Leistungen nach einer Erkrankung im Ausland:
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Bei Erkrankung im Ausland vermitteln wir ärztliche Betreuung und stellen eine Verbindung zum Hausarzt her.
Arzneimittelversand
Wir übernehmen die Versendung von Arzneimitteln ins Ausland und die entstehenden Kosten.
Zusätzliche Leistungen nach einem Todesfall im Ausland:
Überführungskosten bei Tod
Bei Tod des Versicherungsnehmers mit dem versicherten Fahrzeug sorgen wir für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland und übernehmen die entstehenden Kosten.
Zusätzliche Leistungen in besonderen Notlagen im Ausland:
Ersatz von Reisedokumenten
Bei Verlust von Reisedokumenten im Ausland organisieren wir die Beschaffung von Ersatzdokumenten.
Ersatz von Zahlungsmitteln
Sollte im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln eine Notsituation entstehen, stellen wir eine Verbindung zur Hausbank her. Ist dies nicht binnen 24 Stunden möglich, gewähren wir ein Darlehen bis 1.500 Euro.
Hilfeleistung in besonderen Notfällen
bis 250 EUR
bis 250 EUR
Gerät eine versicherte Person in eine besondere Notlage, tragen wir die entstehenden Kosten für Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen erheblichen Nachteil für die Gesundheit, für Sie oder Ihr Vermögen zu vermeiden.
Geltungsbereich:
Für wen gilt der Schutzbrief?
Versicherungsnehmer und Insassen
Versicherungsnehmer und Insassen
Versichert sind der Versicherungsnehmer und die Insassen des versicherten Fahrzeugs.
Wo gilt der Schutzbrief?
Europa
Innerhalb Europa bei Fahrten ab 50 km vom Wohnort
Die Leistungen des Schutzbriefpakets gelten bei mobil kompakt ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort (Luftlinie). Bei Leistungen für Unfallhilfe, Bergen, Abschleppen und Fahrzeugverzollung bzw. -verschrottung nach einem Unfall entfällt die Begrenzung auf unter 50 km.
Bei mobil komfort gelten die Leistungen des Schutzbriefes ab der Haustür.

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Leistungen Teilkasko
mobil komfort
mobil kompakt
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch und Diebstahl
Grobe Fahrlässigkeit
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
In allen anderen Fällen verzichten wir Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Fahrzeug- und Zubehörteile
bis 5.000 Euro
Fest eingebaute oder unter Verschluss gehaltene Fahrzeug- und Zubehörteile sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, soweit sie nicht als Luxus angesehen werden.
Nachfolgend aufgeführte Teile sind bei mobil kompakt bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 Euro und bei mobil komfort unbegrenzt mitversichert:
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme sowie CD/DVD für Navigationssysteme, wenn diese zusammen mit dem Navigationssystem entwendet werden),
- zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
- individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,
- Behindertengerechte Fahrzeugumbauten.
Verzicht auf den Abzug "neu für alt"
Fahrzeuge bis zu 6 Jahren
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt).
Wir verzichten auf den Abzug bei mobil komfort uneingeschränkt und bei mobil kompakt bis zum Ende des sechsten auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres.
Bei mobil kompakt wird auf den Abzug „neu für alt“ bei der Bereifung nicht verzichtet.
Zusammenstoß mit Tieren
Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren sind versichert (außer reine Lackschäden). Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Tier es sich handelt.
Schäden durch Schneelawinen
Wir ersetzen Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.
In mobil komfort sind zusätzlich auch Schäden durch Schneelawinen mitversichert.
Entwendung von Fahrzeugschlüsseln
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder die Kosten der Umprogrammierung.
Schäden durch Tierbiss
Mitversichert sind Schäden, die durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des Fahrzeugs verursacht wurden.
Folgeschäden durch Tierbiss
Folgeschäden durch Tierbiss am Fahrzeug, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen, sind bei mobil komfort unbegrenzt und bei mobil kompakt bis zu einem Betrag von 3.000 Euro versichert. Schäden über 3.000 Euro sind bei mobil komfort über die Vollkaskoversicherung mitversichert.

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Leistungen Vollkasko
mobil komfort
mobil kompakt
Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldete) oder Vandalismus
Allgefahrendeckung
Es ist in der Vollkaskoversicherung alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies gilt z. B. auch für Schäden durch Betrugshandlungen, Erdbeben, innere Unruhen und verschiedene Betriebsschäden.
Beispiele für Schadenfälle, die versichert sind:
Folgeschäden durch Tierbiss
bereits durch Teilkasko versichert
In der Teilkaskoversicherung sind durch Tierbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Fahrzeugen versichert. Folgeschäden am Fahrzeug, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen, sind in der Teilkaskoversicherung bei mobil kompakt nur bis zu einem Betrag von 3.000 Euro versichert.
Mit dieser Leistungserweiterung sind in der Vollkaskoversicherung auch Schäden über 3.000 Euro versichert.

Legende:
  • = versichert
  • = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
  • = Leistung wird nicht geboten
Versicherungsbedingungen und Produktbroschüren
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