Rundum-Schutz – auch im Ausland
Ein unachtsamer Moment kann Ihr Leben komplett verändern und Sie finanziell ruinieren. Schützen Sie sich deshalb mit der soliden Privathaftpflichtversicherung der DBV.
Ihre Vorteile im Überblick:
Privathaftpflicht
monatl. schon ab
5,00 €
Privathaftpflicht alternativ
monatl. schon ab
3,65 €
Leistungsumfang Privathaftpflichtversicherung
Genießen Sie umfangreichen Schutz mit der Privathaftpflichtversicherung der DBV und wählen Sie die komfortable Absicherung Haftpflicht mit umfangreichen Leistungen oder die günstige und solide Absicherung Haftpflicht alternativ.
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Unsere Produkte im Vergleich
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Privathaftpflicht
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Privathaftpflicht alternativ
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
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10 Mio. EUR |
3 Mio. EUR |
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Versicherte Personen
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Ehegatte / eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Unverheirateter Lebenspartner, mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend
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Abhängig Single oder Familie/Paar – ohne Namensnennung
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Abhängig Single oder Familie/Paar – ohne Namensnennung
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Kinder, mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder)
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder während der beruflichen Ausbildung (Lehre und/oder Studium – nicht Referendarzeit)
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Weitere, dauerhaft im Haushalt des VN lebende Personen soweit keine anderweitige Deckung geboten wird
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Abhängig Single oder Familie/Paar
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Wo besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt?
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Weltweit
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bis 1 Jahr |
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Europäische Union und EFTA
(Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz)
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bis 1 Jahr |
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Haftpflichtdeckung bei Immobilien
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Selbst genutzte Wohnungen mit einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%
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![]() nur im Inland |
![]() nur im Inland ohne Gewerbeflächenanteil |
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Inhaber eines Einfamilienhauses mit einer Wohnung und einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%
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![]() nur im Inland |
![]() nur im Inland ohne Gewerbeflächenanteil |
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Inhaber eines Zweifamilienhauses
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![]() nur im Inland |
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Inhaber einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung bzw. einer zum Zweifamilienhaus gehörenden Wohnung mit einem Gewerbeflächenanteil von jeweils bis zu 50%
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![]() nur im Inland |
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Inhaber eines Wochenend-/Ferienhauses mit einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50%
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![]() nur im Inland |
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Inhaber einer Ferienwohnung (auch fest abgestellter Wohnwagen)
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![]() nur im Inland |
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Beschädigung von Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen/ Ferienhäusern
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![]() bis 10.000 EUR |
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Gewerblich und privat genutzte Photovoltaikanlagen und Solaranlagen auf den im Rahmen des Vertrages mitversicherten Immobilien und Grundstücken
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Mietsachschäden an Immobilien
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![]() innerhalb der Versicherungssumme |
![]() bis 500.000 EUR |
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Vermietung einzelner Wohnräume / Garagen zu privater oder gewerblicher Nutzung
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![]() nur im Inland |
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Vermietung einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung oder einer zum Zweifamilienhaus gehörenden Wohnung
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Unterirdische und oberirdische Heizöltanks (Gewässerschadenhaftpflicht) bis
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![]() bis 6.000 l/kg |
![]() bis 500 l/kg |
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WHG - Anlagendeckung für private Abwassergrube
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Sachschäden durch häusliche Abwässer
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Streu-, Räum-, Reinigungspflicht
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Nachhaftung bei Immobilien, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand
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Schäden am Gemeinschaftseigentum ohne Miteigentumsanteil
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![]() nur im Inland |
![]() nur im Inland |
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Bauvorhaben mit einer Bausumme
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![]() bis 100.000 EUR |
![]() bis 25.000 EUR |
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Haftpflichtdeckung bei Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
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Nur auf nicht öffentlichen (auch teilöffentlichen) Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge und -anhänger, motorgetriebene Kinderkraftfahrzeuge, Aufsitzrasenmäher und Golfwagen
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Kfz mit nicht mehr als 6 km/h
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20km/h
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Krankenfahrstühle
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Manuelle Reinigungs-/Pflegearbeiten bei Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
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Ferngelenkte Modellfahrzeuge zu Land und zu Wasser
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Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis 5 kg Startmasse (auch mit Versicherungspflicht)
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![]() nur ohne Versicherungspflicht |
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Gebrauch von fremden und eigenen Surfbrettern
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Gebrauch von fremden und eigenen Windsurfbrettern
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Gebrauch von fremden und eigenen Kite-Sailing-Geräten (eigene nur ohne Versicherungspflicht)
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Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren
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![]() bei gelegentlicher Nutzung und soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist |
![]() bei gelegentlicher Nutzung und soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist |
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Ruder-, Schlauchboote ohne Motor
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Benutzung fremder Segelboote
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Haftpflichtdeckung bei sonstigen Tätigkeiten/Eigenschaften
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Ausübung von Sport (auch Radrennen und Vorbereitung dazu)
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Waffen (erlaubter privater Besitz und Gebrauch)
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Tagespflegeperson mit und ohne Verdienst
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Schäden durch nicht deliktfähige mitversicherte Kinder
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Personenschäden bis 10 Mio. EUR subsidiär und Sachschäden bis 5.000 EUR
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Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht
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Übergegangene Regressansprüche von öffentlichen Versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und anderen Versicherungsträgern
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Allmählichkeitsschäden
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Gefälligkeitsschäden
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Abhandenkommen fremder Schlüssel / Code-Cards bis
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bis 25.000 EUR mit 150 EUR SB inkl. bis zu 14 Tagen Objektschutz; Folgeschäden des Schlüsselverlustes sind nicht versichert
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Ehrenamtliche Tätigkeit (im gesetzlichen Sinne),
ehrenamtliche Tätigkeit (umgangssprachlich) - soziales Engagement
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![]() (nur soziales Engagement) |
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Forderungsausfall
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![]() Inkl. Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs; Selbstbeteiligung je Schadenfall 2.500 EUR
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Halten zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen (nicht Hunde, Pferde sowie das gewerbsmäßige Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tiere)
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Blindenführhund, Behindertenbegleithunde, Hör- und Signalhunde
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Benutzung fremder Pferde
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Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde/Pferde (subsidiär)
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AGG-Schäden
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![]() bis 100.000 EUR |
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Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten
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![]() bis 100.000 EUR |
- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
Absicherung beruflicher Risiken in der PHV für
a) freiberufliche Lehrer, allein unterrichtend und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätzen oder Fahrzeugen.
Mitversichert sind u. a.:
b) Raumpfleger/in
Absicherung beruflicher Risiken in der Privathaftpflichtversicherung u. a. für Lehrer an öffentlichen Schulen, beamteter und angestellter Professoren an Universitäten etc. aber auch Bedienstete im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten (die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte dem Tarif).
Mitversichert ist die Ausübung der dienstlichen Verrichtung (z. B. die Tätigkeit aus der Erteilung von Experimentalunterricht, aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen).
Darüber hinaus können spezielle Positionen innerhalb des Bausteins „Dienst-Haftpflichtversicherung“ gegen Mehrprämie hinzu gewählt werden:
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Privathaftpflicht
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Privathaftpflicht alternativ
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
Maximierung |
10 Mio. EUR
3-fach
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3 Mio. EUR
2-fach
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Tierhalter-Haftpflicht
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
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Gewässerschaden-Haftpflicht
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Bauherren-Haftpflicht
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* Vermögensschaden-Haftpflicht und der Baustein Diensthaftpflicht gelten als Spezialprodukt ausschließlich bei dem Rechtsträger DBV mit separaten Versicherungssummen;
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Jagdhaftpflicht und Sportboothaftpflicht gelten als Spezialprodukte ausschließlich beim Rechtsträger AXA.
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
Für mehr Sicherheit in Ihrem Beruf im Öffentlichen Dienst sorgt der Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.
Weitere Informationen zur Diensthaftpflichtversicherung finden Sie hier.
Als sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes empfehlen wir die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV.
Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht erhalten Sie hier.
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Erweitern Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit unseren optionalen Leistungsbausteinen – ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
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Baustein „Vermieter“ nach Dienst- und Berufshaftpflicht
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Haftpflicht
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Haftpflicht alternativ
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Versichert ist die Vermietung von Eigentumswohnungen.
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Baustein "Diensthaftpflichtversicherung"
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Absicherung beruflicher Risiken in der Privathaftpflichtversicherung u. a. für Lehrer an öffentlichen Schulen, beamteter und angestellte Professoren an Universitäten etc. aber auch Bedienstete im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten (die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte dem Tarif).
Mitversichert ist die Ausübung der dienstlichen Verrichtung (z. B. die Tätigkeit aus der Erteilung von Experimentalunterricht, aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen).
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Baustein "Berufshaftpflicht"
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Versichert sind berufliche Risiken in der Privathaftpflichtversicherung für bestimmte Risiko-Berufsgruppen:
• freiberufliche Lehrer (keine freiberuflichen Sportlehrer und Reitlehrer)
• Raumpfleger/-in
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- = versichert
- = Versicherungsschutz wird gegen Beitrag geboten
- = Leistung wird nicht geboten
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie gerne
Schäden durch kleinere Haustiere, wie etwa Katzen, Hamster oder Vögel, sind mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsschutz für Schäden durch Hunde oder Pferde bietet die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Zusätzlich ist das Halten von Blinden-, Behindertenbegleit- sowie Hör- und Signalhunden im Rahmen der Privathaftpflicht mit Ausnahme der Privathaftpflicht alternativ mitversichert.
In der Privathaftpflichtversicherung sind Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, und Pflegekinder) nach den jeweiligen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung über die PHV der Eltern solange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden. Hierunter wurde in der Versicherungswirtschaft bisher ausschließlich die Erstausbildung verstanden. Da immer mehr junge Menschen einen zweiten Bildungsweg wählen und in dieser Zeit noch kein Einkommen vorhanden ist, gilt dieser zweite Bildungsweg künftig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Anhand der folgenden Beispiele wollen wir Sie auf die wichtigsten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens aufmerksam machen.
Verletzung der Aufsichtspflicht
Verletzung der Aufsichtspflicht
Das fünfjährige Kind stößt bei einem Bekanntenbesuch die wertvolle Vase um oder fährt mit dem Roller einen Passanten an. Die Eltern haften für den Schaden, wenn sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.
Die Haushälterin schüttet beim Servieren versehentlich Rotwein auf das Kleid einer Besucherin. Diese will vom Versicherungsnehmer als Dienstherrn der Haushaltshilfe den Schaden ersetzt bekommen. Oder die Haushaltshilfe kommt selbst zu Schaden und bricht sich beispielsweise das Bein. Die Krankenkasse Ihrer Angestellten stellt eine Regressforderung, da die Leiter, auf der sie stand, nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.
Auch eine Wohnung birgt Risiken. Beispielsweise löst sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten und beschädigt ein geparktes Auto oder die selbst angebrachte Deckenlampe des Mieters fällt herunter und verletzt eine Besucherin am Kopf. Sehr häufig kommt es vor, dass der Vermieter die Streu- und Reinigungspflicht mit dem Mietvertrag auf den Mieter überträgt. Je nach Vereinbarung ist der Mieter dann zum Streuen auf den Gehsteigen, auf den Zufahrtswegen und zum Reinigen des Hauseingangs und Treppenflurs verpflichtet. Dieses zusätzliche Risiko umfasst die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls.
Nicht selten sind Fußgänger oder Radfahrer für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich und haften für daraus resultierende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ob beim Fußballspielen der Gegner durch ein unbeabsichtigtes Foul verletzt wird oder beim „Streetball“ der Ball im Eifer des Gefechtes nicht im Korb, sondern in der Fensterscheibe des Nachbarhauses landet – hier schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung.
Der sonst so friedliche Hund beißt den Briefträger oder das Pferd scheut und verletzt einen Spaziergänger. Vor den Folgen solcher Situationen schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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