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Anwartschaft für Heilfürsorge-berechtigte (Tarif AWFH)

Anwartschaftsversicherung für eine Zukunft ohne unnötige Krankheitskosten.

  • Krankheiten während der Anwartschaft sind mitversichert

Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für Teilbereiche des öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz brauchen. Wechselt der Heilfürsorgeberechtigte in den Einzeldienst oder beendet seine aktive Dienstzeit, fällt die Heilfürsorge weg und es besteht Anspruch auf Beihilfe.

Nach den Beihilfevorschriften des Bundes erhält der Versorgungsempfänger 70% der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe erstattet. Zur Absicherung der restlichen 30% benötigen Sie eine private Krankenversicherung.

Profitieren Sie als Heilfürsorgeberechtigte Person von unseren Vorteilen

Mit der Anwartschaftsversicherung werden Sie garantiert und ohne erneute Risikoprüfung in unsere private Krankenversicherung aufgenommen.

Ihre Vorteile im Überblick:

Während der Anwartschaft entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert
Keine Wartezeiten bei Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die Krankheitskostenversicherung
Bei Abschluss einer Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet

Günstig einsteigen!

Mann/Frau,
Beamte, 30 Jahre
Monat schon

1,00 EUR

Nicht im Öffentlichen Dienst? Unter www.AXA.de helfen wir Ihnen mit attraktiven Angeboten weiter.  Mehr
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