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Private Krankenergänzungsversicherung

Rundum sorglos: Mit den Ergänzungstarifen der DBV.

  • Erstattung bei Zahnersatz, ambulanten Behandlungen und beim Heilpraktiker

Individuell abgesichert. Die private Krankenergänzungsversicherung der DBV deckt einen Teil Ihrer Krankheitskosten ab, die durch die Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge auf Sie zukommen könnten.

Tarif 033

Umfangreiches Leistungsspektrum. Günstiger Versicherungsschutz.

Rundum gut versichert: Ob Erstattungen für Mehrkosten bei freier Krankenhausauswahl, Zahnersatz, Brillen oder Auslandsreisekrankenschutz – der Ergänzungstarif 033 der DBV bietet Ihnen einen soliden Kostenschutz als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Ihre Vorteile im Überblick

Erstattungen bei Zahnersatz, Inlays und Implantaten: 20% vom Rechnungsbetrag
Von der Heilfürsorge auferlegte Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl: 100% Kostenübernahme
Brillen und Kontaktlinsen: 100% Kostenübernahme bei einer medizinischen Notwendigkeit (z. B. Sehschärfenänderung)

Günstig einsteigen

Mann
monatl. schon ab

2,85 EUR

Frau
monatl. schon ab

4,28 EUR

Tarif 035

Rundum gut versichert - mit dem Krankenzusatztarif 035

Mit dem Ergänzungstarif 035 erhalten Sie Zuschüsse für Brillen und Zahnersatzbehandlungen, die Sie sonst teuer zu stehen kommen können. Wenn Sie auf eine Versorgung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren nicht verzichten möchten, ist dieser als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung genau das Richtige für Sie.

Ihre Vorteile im Überblick:

Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren und für verordnete Arznei- und Verbandmittel
Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen bei einer medizinischen Notwendigkeit (z. B. Sehschärfenänderung)
Zahnersatz, Inlays und Implantate auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Günstig einsteigen

Mann*
monatl. schon ab

6,16 EUR


*21 Jahre

Frau*
monatl. schon ab

9,19 EUR


*21 Jahre

Die DBV deckt einen Teil Ihrer Krankheitskosten ab, die durch die Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge auf Sie zukommen könnten.

Folgende Leistungen sind im Tarif 035 enthalten:

Leistungen
Leistungsumfang
70% für Leistungen von Ärzten für Naturheilverfahren, max. die Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse,
70% für Heilpraktiker (bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ für vergleichbare Leistungen)
Die Leistungen enthalten die Aufwendungen bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung für

a) Leistungen derjenigen Ärzte, die die Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" führen, im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung; b) Leistungen der Heilpraktiker, soweit sie innerhalb derjenigen Spanne liegen, nach der die Gebühren für vergleichbare ärztliche Leistungen in der Regel bemessen werden dürfen; c) von Ärzten, die die Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" führen, und Heilpraktikern verordnete Arznei- und Verbandmittel (Nähr- und Stärkungsmittel, Teekuren, Kurverordnungen, Mineralwasser, kosmetische Badezusätze u. ä. gelten nicht als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet werden); d) Brillen und Kontaktlinsen; e) Zahnersatz im Rahmen einer gültigen Gebührenordnung. Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich Versorgung mit Kronen jeder Art, Inlays, Onlays und gehämmerten Füllungen, Reparaturen, die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie implantologische Leistungen.
Behandlung durch Heilpraktiker, Ärzte für Naturheilverfahren
Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Bei Behandlungen durch Heilpraktiker/Ärzte für Naturheilverfahren und von diesen verordnete Arznei- und Verbandmittel erhalten Sie eine Erstattung von 70% und bis zu 255,65 Euro pro Kalenderjahr.
Brillen und Kontaktlinsen
Sie brauchen eine neue Brille oder Kontaktlinsen? Bei Brillen und Kontaktlinsen sowie Brillenreparaturen erhalten Sie 100% und bis zu 102,26 Euro je Einzelfall erstattet. Voraussetzung dafür ist allerdings die medizinische Notwendigkeit. Diese liegt z. B. bei einer Sehschärfenänderung vor.
Arznei-/Verbandmittel
70%, sofern von einem Arzt für Naturheilverfahren oder einem Heilpraktiker verordnet
Zahnersatz
Bei der Erstattung von Zahnersatz, dazu zählen u. a. auch Zahnkronen, Inlays und Implantate, erhalten Sie – auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse – 30% vom Rechnungsbeitrag. Hier besteht keine jährliche Höchstsumme!
Jahreshöchstleistung
255,56 EUR
Die Jahreshöchstleistung beträgt für Sie 255,65 Euro. Diese Jahreshöchstleistung gilt für Leistungen der Ärzte mit Zusatzbezeichnungen Naturheilverfahren/Heilpraktiker sowie die von ihnen verordneten Arznei- und Verbandmittel.
Wartezeiten
Sie erhalten Versicherungsschutz vom ersten Tag an.

Tarif 035 VG347 mit AVB KK-KHT VG300(PDF,195 KB)
Legende:
  • = versichert
  • = nicht versichert
Tarif 030

Tun Sie mehr für Ihre Gesundheit – mit einer Zusatzversicherung der DBV

Wenn Sie eine Versorgung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren in Anspruch nehmen möchten, ist der Tarif 030 als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung genau das Richtige für Sie. Außerdem sind Sie bei ambulanten Behandlungen, Auslandsreisen und notwendigen Zusatzleistungen bestens abgesichert.

Ihre Vorteile im Überblick:

Erstattungen für folgende Behandlungen, Leistungen und Hilfsmittel:

Ambulante Heilbehandlungen: 50% Kostenerstattung durch Heilpraktiker sowie Ärzte für „Naturheilverfahren“
Verordnete Arznei- und Verbandmittel (bzw. für Zuzahlungen): 50% Kostenerstattung
Brillen und Kontaktlinsen: 50% Erstattung, bis zu 80 EUR je Einzelfall (bei medizinischer Notwendigkeit)
Sonstige Hilfsmittel (bzw. für Zuzahlungen): 50%
Fahrtkosten von oder zur ambulanten Heilbehandlung: 50%
Zahnersatz (Inlays und Implantate): 20% Erstattung vom Rechnungsbetrag
Auslandsreisekrankenschutz bis zu 2 Monaten: 100% der von der GKV nicht übernommenen Kosten
Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland – auch für mitversicherte Begleitperson

Günstig einsteigen

Mann
monatl. schon ab

4,68 EUR

Frau
monatl. schon ab

7,04 EUR

Tarif Premium

Ein Plus für Ihre Gesundheit – der Ergänzungstarif Premium der DBV

Mit dem Ergänzungstarif Premium können Sie sich Leistungen für Zahnersatz, sehschärfenkorrigierende Laserbehandlungen und wichtige Vorsorgeuntersuchungen sichern.

Ihre Vorteile im Überblick:

Zahnersatz, Inlays und Implantate: 35% vom Rechnungsbetrag, bis 350 EUR in den ersten 24 Monaten und 700 EUR in den ersten 48 Monaten
Brillen und Kontaktlinsen, sehschärfekorrigierende Laserbehandlungen: 100% bis 300 EUR in 3 Kalenderjahren
Vorsorgeuntersuchungen: 70% bis 200 EUR im Kalenderjahr
- zur Früherkennung von Krankheiten
- zur Zusatzdiagnostik bei Schwangerschaften
- zur Zahnprophylaxe
- ohne Berücksichtigung von Altersgrenzen und Zeitabständen
Bei Wahl eines anderen als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus: 100% der Mehrkosten bzgl. der Regelleistung
Heilpraktiker/Ärzte für Naturheilverfahren: 70% bis insgesamt 1.000 EUR im Kalenderjahr für Hilfsmittel, verordnete, nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Auslandskrankenschutz bis zu 2 Monaten: 100% der von der GKV nicht übernommenen Kosten

Zusätzliche Premium-Leistungen:

40 EUR Gesundheitsbonus bei Leistungsfreiheit
20 EUR Verhaltensbonus, wenn nur einmal im Jahr eine Rechnung eingereicht wird
Medizinische Serviceleistungen zum Thema Vorsorge

Günstig einsteigen

Mann
monatl. schon ab

19,71 EUR

Frau
monatl. schon ab

23,23 EUR

AXA Tarif 035 Testsieger bei Zusatzversicherungen
„Guter Rat“ vergleicht Zusatzversicherungen im Tarifsegment „TOP 10 Ergänzungs-Tarife“. Bei den Ergänzungstarifen (Ergänzungsversicherungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktiker) erringt AXA mit dem Tarif 035 den Testsieg.
Nicht im Öffentlichen Dienst? Unter www.AXA.de helfen wir Ihnen mit attraktiven Angeboten weiter.  Mehr
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