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Zusätzliches Einkommen

Bei Dienstunfähigkeit auf nichts verzichten

  • Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte auf Lebenszeit
  • Der Dienstunfähigkeitsschutz richtet sich nach der individuellen Versorgungslücke

Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand versetzt. Mit den gesetzlichen Versorgungsansprüchen können Sie gegebenenfalls Ihren Lebensstandard nicht halten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ist Ihnen eine monatliche Rente sicher.

Übersicht

Hoher Schutz bei Dienstunfähigkeit

Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Niemand kann hundertprozentig ausschließen, dass er irgendwann aufgrund von unglücklichen Umständen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und zusätzlich mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen muss. Sorgen Sie rechtzeitig mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV vor.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Garantierte Dienstunfähigkeitsrente
  • Übernahme der Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz speziell für junge Beamte und Beamte auf Probe/Widerruf
  • Maximaler Dienstunfähigkeitsschutz gestaffelt nach Dienstgraden
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Rentenversicherung mit ermäßigtem Anfangsbeitrag (MR 20) kombinierbar
  • Anpassung auf den tatsächlichen neuen Bedarf (Option besteht auch, wenn keine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt)
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Leistungen

Neuerungen Dienstunfähigkeit

  • Künftig können Beamte auf Lebenszeit die Teildienstunfähigkeit gegen einen Mehrbeitrag einschließen.
  • Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, so wird die allgemeine Dienstunfähigkeit integriert (kein gesonderter Einschluss mehr nötig).

Anhebung des maximalen Endalters

  • Lehrer können künftig bis Endalter 65 versichert werden.
  • Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte versichern wir künftig bis 67.
  • Die Leistungsdauer der Dienstunfähigkeit für Polizisten ist jetzt bis Endalter 63 möglich.

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