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Beamtenanwärterin informiert sich über Beihilfe

Individuelle Beihilfe für Beamtenanwärter Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

  • Private Krankenversicherung ab Dienstbeginn notwendig
  • Von Gewerkschaften empfohlen
Lehrer im Klassenraum - Beihilfe für Beamtenanwärter

Warum Beihilfe für Beamtenanwärter?

Beamtenanwärter sind nicht, wie Arbeiter und Angestellte, gesetzlich krankenversichert. Der Dienstherr leistet im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten (individuelle Beihilfe), die allerdings nur einen Teil der Kosten abdeckt. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.

Systematik der Beihilfe

Der Beihilfeanspruch ist in Bund und Ländern unterschiedlich. Aufgrund der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Familien gibt es die individuelle Beihilfe. Dabei werden die notwendigen und angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem nach Prozentsätzen festgelegten Umfang zu den sogenannten Bemessungssätzen erstattet. 

Höhe der Beihilfe

Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung (Bund oder Land) und nach Ihrem Familienstand.

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