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Absicherung für Beamte in jeder Berufsphase

Beamtenlaufbahn Beratungskonzept für Beamte

  • Für Beamte auf Widerruf (Anwärter)
  • Für Beamte auf Probe
  • Für Beamte auf Lebenszeit

Beratungskonzept für Beamte

Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht unmittelbar bevor oder hat gerade stattgefunden. Sie können schon heute davon ausgehen, dass Sie wegen des hohen Bedarfs an jungen engagierten Beamten in den nächsten Jahren zum Beamten auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt werden. Doch schon jetzt als Beamter auf Widerruf und Probe haben Sie durch Ihren Status besondere Versorgungsansprüche.
 
Und gerade in der Anwärterphase kommt Ihr Dienstherr nicht in allen Situationen für Sie auf. Deshalb sollten Sie sich besonders bei Themen wie Krankheit, Dienstunfähigkeit oder Diensthaftpflicht frühzeitig informieren und handeln.

Beratungskonzept Beamte – Die eigenen Versorgungsansprüche kennen

Ihr Status während Ihrer Laufbahn als Beamter

  1. Beamter auf Widerruf / Anwärter

  2. Beamter auf Probe

  3. Beamter auf Lebenszeit

  4. Beamter im Ruhestand

Beamter auf Widerruf

Als Beamter auf Widerruf sind Sie Anwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst. Im Krankheitsfall werden Sie durch die Beihilfe oder Heilfürsorge vom Dienstherren unterstützt. In jedem Fall bedarf es jedoch einer ergänzenden privaten Absicherung, um entstehende Kosten im Krankheitsfall abzusichern. 

Im Falle der Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mit einer Dienstanfänger-Police können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern. Und da Sie als Beamtenanwärter auch einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt sind, empfehlen wir von Beginn an eine Diensthaftpflichtversicherung.

Beamter auf Probe

Als Beamter auf Probe haben Sie Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und befinden sich nun in der Phase, die je nach Dienstherren bis zu 5 Jahre dauern kann. Im Krankheitsfall werden Sie durch Beihilfe oder Heilfürsorge vom Dienstherren unterstützt. Ihre ergänzende private Absicherung zur Beihilfe muss ab diesem Zeitpunkt überprüft und angepasst werden. Bei der Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ist die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall eingetreten, haben Sie jetzt erstmals einen Versorgungsanspruch an Ihren Dienstherren. Ihren Lebensstandard werden Sie damit leider nicht halten können.
Mit einer Dienstanfänger-Police können Sie sich gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit optimal absichern. Da Sie als Beamter auf Probe auch einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt sind, empfehlen wir von Beginn an eine Diensthaftpflichtversicherung.

Beamter auf Lebenszeit

Als Beamter auf Lebenszeit stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherren. Im Gegenzug kommt dieser in besonderem Maße für Ihre Versorgung im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder im Falle der Krankheit auf. Dennoch ist diese Versorgung bei weitem nicht mehr so komfortabel wie früher. Natürlich werden Sie im Krankheitsfall durch Beihilfe oder Heilfürsorge vom Dienstherren unterstützt. Diese Absicherung müssen Sie allerdings durch eine private Krankenversicherung ergänzen.

Im Falle der Dienstunfähigkeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Mindestversorgung vom Dienstherrn. Diese genügt jedoch in der Regel nicht, um den erreichten Lebensstandard zu sichern. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich finanziell hervorragend absichern. Da Sie als Beamter auf Lebenszeit auch einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt sind, empfehlen wir von Beginn an die Absicherung mit einer Diensthaftpflichtversicherung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen natürlich das gesamte Spektrum der privaten Altersvorsorge, die Unfall- und Pflegeabsicherung sowie die notwendigen Lösungen für Ihr KFZ, Ihren Hausrat oder Ihr Eigenheim.

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Kennen Sie Ihre Versorgungsansprüche? 

Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check und berechnen Ihre Vorsorge im Falle einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit.

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