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Mann sitzt vor am Schreibtisch vor seinem Laptop und lacht

DienstunfähigkeitsversicherungIhr finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU)

Monatliche Rente bei Dienstunfähigkeit für Beamte 
Echte Dienstunfähigkeitsklausel 
Absicherung bei Teildienstunfähigkeit 
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Note "sehr gut" fuer die Berufsunfaehigkeitsversicherung der DBV mit Dienstunfaehigkeitsschutz fuer Beamte

Darum ist es wichtig, die Dienstunfähigkeit für Beamte abzusichern

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist speziell auf die beruflichen Risiken und die Absicherung der Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und  Beamten zugeschnitten. Sie berücksichtigt die besonderen Beamtengesetze und Versorgungsregelungen. Das unterscheidet eine Dienstunfähigkeitsversicherung von einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dienstunfähigkeit kann jeden treffen

Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 10.000 Fälle von Dienstunfähigkeit. Tatsächlich scheidet jeder fünfte Beamte vorzeitig aus dem Dienst aus. Die Gründe dafür sind vielfältig: Krankheit, Unfall, Burn-out oder Depression. Dienstunfähigkeit kann schnell entstehen: Wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang keinen Dienst verrichten kann und innerhalb der nächsten 6 Monate vermutlich nicht wieder dienstfähig werden wird.  

Beamtin und Beamter unterhalten sich über eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Gründe für Dienstunfähigkeit
 

Die Grafik zeigt die Ursachen für Dienstunfähigkeit in Prozent.

Quelle: Eigene Zahlen, 2022

Dienstunfähigkeitsversicherung: Heute absichern, für morgen vorsorgen

Um bei Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, ist eine maßgeschneiderte private Vorsorge in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll und unbedingt empfehlenswert. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Versicherungsschutz, der zu Ihrer Versorgungssituation passt und sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt.

Teildienstunfähigkeit: das unterschätzte Risiko

Nicht immer lautet der Befund vollständige Dienstunfähigkeit. Wer seine Dienstpflichten noch zum Teil erfüllen kann, gilt als teildienstunfähig.

Oft beträgt die Dienstfähigkeit dann weniger als 50 Prozent. Da die Bezüge entsprechend geringer sind, droht eine Versorgungslücke. In der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV kann eine Absicherung der Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden. 

Bedarfsgerechter Schutz bei Dienstunfähigkeit: stark und flexibel

Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit - wir folgen dem Votum des Dienstherrn
  • Teildienstunfähigkeits-Absicherung: Optionale Verkleinerung der Versorgungslücke bei Teildienstunfähigkeit
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Keine Übernahme einer anderen beruflichen Tätigkeit 
  • Leistungsfall-Dynamik: Optional, um die DU-Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit gegen Wertverlust zu sichern
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Flexible Anpassung des Dienstunfähigkeits-Schutzes 
  • Dienstanfänger-Police und DU SmartFlex: Optimaler Schutz von Anfang an; optional in Kombination mit Altersvorsorge 
Icon Information Vorsorge-Check: Versorgungslücke berechnen

Wer nicht mehr dienstfähig ist, bekommt ein Ruhegehalt – im ungünstigsten Fall die sogenannte Mindestversorgung. Die Differenz zur vorherigen Besoldung kann den Lebensstandard gefährden. 
 
Mit dem Vorsorge-Check können Sie in 4 Schritten Ihre Versorgungslücke berechnen. Wie diese am besten zu schließen ist, besprechen unsere Betreuer gerne mit Ihnen.

Vorsorge-Check starten

Vorurteile und Vorbehalte gegenüber der Dienstunfähigkeitsversicherung 

 „Ein Dienstunfall passiert meist kurz vor der Rente – die Dienstunfähigkeitsversicherung kann ich später abschließen“

„Für einen reinen Bürojob brauche ich keine Dienstunfähigkeitsversicherung“

„Es reicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beamten zu haben“

„Der Versicherer kann die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente verweigern – da trotz Erkrankung noch eine Tätigkeit möglich ist“

„Bei Dienstunfähigkeit für Beamte zahlt der Dienstherr doch eine ausreichende Dienstunfähigkeitsrente“