Warum ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.
Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung und wer kann sie abschließen?
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z. B. folgende Berufsgruppen:
Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Amtshaftpflichtversicherung?
Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.
Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht
Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele für Haftungsrisiken zeigen, wie wichtig diese ist.
Diensthaftpflichtversicherung: schützt Lehrer vor Folgen einer Aufsichtsverletzung
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Polizist: auf Nummer Sicher mit der Diensthaftpflichtversicherung
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Soldat: Diensthaftpflichtversicherung schützt bei Bedienfehlern
Ein Soldat der Bundeswehr bedient während einer Ausbildungsübung ein gepanzertes Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wird der Antrieb des Fahrzeugs stark beschädigt. Die Reparatur verursacht Kosten in fünfstelliger Höhe. Da der Fehler im Rahmen des Dienstes geschah, haftet der Soldat persönlich.
Diensthaftpflichtversicherung sichert im Jugendamt ab
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Auch in der allgemeinen Verwaltung wichtig: unsere Diensthaftpflichtversicherung
Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.
Diensthaftpflichtversicherung rettet im Finanzamt viel Geld
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.
Absicherung dank Diensthaftpflichtversicherung im Ordnungsamt
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz
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Grundschutz
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Gut versichert
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Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)



Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen



Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 25.000 €



Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung



Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflichtversicherung auf und für welche nicht?
Diese Schäden deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab
Die Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, um folgende potentielle Schäden abzudecken:
Was ist bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht versichert?
Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
- Schäden, die unter Vorsatz verursacht wurden
- Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die nicht im Rahmen des Öffentlichen Dienstes liegen (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation, Gutachten sich mitversichert, diese können durchaus außerhalb des ÖD stattfinden)
- Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstößt
Die optimale Kombi für umfassenden Haftpflichtschutz
Weitere Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht
Welche Vorteile bietet die Private Haftpflichtversicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre schadensstiftenden Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen. Durch die Kombination beider sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.
Ist eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht im Öffentlichen Dienst sinnvoll?
Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist essenziell für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Als Angestellter sind Sie verantwortlich für finanzielle Folgen von Fehlverhalten und Schäden, die Sie dem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit zufügen.
Im Ernstfall – z. B. bei grober Fahrlässigkeit – können Schadensersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe auf Sie zukommen. Ohne eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht sind diese nicht tragbar.
Welche Schäden deckt eine Privathaftpflicht grundsätzlich ab?
Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie Dritten durch Ihre Fahrlässigkeit Schaden zufügen. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden.
- Personenschäden, wenn ein Mensch durch Ihre Unachtsamkeit verletzt wird oder stirbt.
- Sachschäden, wenn Sie grob fahrlässig etwas beschädigen, das jemand anderem gehört.
- Vermögensschäden, z. B. falls jemand durch Ihre Schuld nicht arbeiten kann und somit kein Gehalt bekommt.
- Mietsachschäden, wenn Sie z. B. in angemieteten Räumen Fußböden beschädigen.
Der Zusatzbaustein für die Diensthaftpflicht im öffentlichen Dienst ist deshalb notwendig, um im Ernstfall bei einem Eigenverschulden während dem Beruf gegen hohe Regressansprüche geschützt zu sein.
Unterschiede zwischen Privathaftpflicht und DiensthaftpflichtWas geschieht, wenn der Haftpflichtschaden höher ist als die Versicherungssumme?
Die Haftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursacht haben. Gerade bei Personenschäden, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder sogar zum Tode führen, können Ansprüche schnell enorme Höhen erreichen. Wählen Sie daher eine ausreichende Versicherungssumme. Wir beraten Sie gern individuell!
Wie finden Sie eine gute Diensthaftpflichtversicherung?
Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sind folgende Kriterien relevant:
- Deckungsumfang: Die Versicherung sollte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
- Deckungssumme: Die Versicherungssumme sollte mögliche hohe Schadensersatzansprüche decken. Ein Versicherungsschutz von mindestens 5 Millionen Euro ist empfehlenswert.
- Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken, doch im Schadensfall zu höheren Kosten führen. Die Höhe sollte zu Ihrem Einkommen passen.
- Leistungen: Die Versicherung sollte Leistungen beinhalten, die relevant sind, z. B. Schlüsselverlust oder Geräteregress.
- Kosten: Der Preis einer Amtshaftpflicht ist abhängig von den Konditionen.
Was sind Vermögensschäden in der Diensthaftpflicht?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die Dritten entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele im Öffentlichen Dienst sind:
- Versäumte Fristen, durch die Forderungen verjähren
- Fehlerhafte Verwaltungsakte, die zu Rückzahlungen oder Gewinnausfällen führen
- Verzögerte Vollstreckung von Steuerbescheiden, durch die dem Staat Einnahmen entgehen
Solche Schäden können hohe Haftungsforderungen nach sich ziehen – die Diensthaftpflichtversicherung mit dem Baustein Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Mein Partner arbeitet ebenfalls im Öffentlichen Dienst. Können wir die Diensthaftpflicht zusammen abschließen?
Ja, das ist möglich. Unsere Tarife erlauben eine gemeinsame Absicherung für Paare, wenn beide im Öffentlichen Dienst tätig sind. Dabei profitiert Ihr Partner in der Regel vom vollen Leistungsumfang der Diensthaftpflichtversicherung innerhalb des Vertrags.
Gerne prüfen unsere Versicherungsberater, wie Sie den Schutz gemeinsam und kosteneffizient gestalten können.
Unsere Beratung: kompetent und persönlich
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