Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf- und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr steht unmittelbar bevor oder hat gerade stattgefunden. Aufgrund des großen Bedarfs an jungen engagierten Beamten werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren zum Beamten auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt.
Doch schon jetzt, als Beamter auf Widerruf, haben Sie besondere Versorgungsansprüche und Sie sollten sich besonders bei Themen wie Krankheit, Dienstunfähigkeit oder Diensthaftpflicht frühzeitig informieren und handeln. Als angehender Beamter der Polizei benötigen Sie einen spezielle Dienstunfähigkeitsschutz. Je nach Bundesland ist für Beamte im Justizvollzug und bei der Feuerwehr die spezielle Dienstunfähigkeit ebenfalls notwendig. Als angehender Zollbeamter sind Sie mit der allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel der DBV bestens abgesichert. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent, so dass sie für Ihre Dienstzeit bedarfsgerecht abgesichert sind.