Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.
Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:
Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z. B. folgende Berufsgruppen:
Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.
Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele für Haftungsrisiken zeigen, wie wichtig diese ist.
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Ein Soldat der Bundeswehr bedient während einer Ausbildungsübung ein gepanzertes Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wird der Antrieb des Fahrzeugs stark beschädigt. Die Reparatur verursacht Kosten in fünfstelliger Höhe. Da der Fehler im Rahmen des Dienstes geschah, haftet der Soldat persönlich.
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L
Premiumschutz
Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Versicherungssumme
Privathaftpflicht-Schutz im Ausland
Privater und dienstlicher Schlüsselverlust



Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz



Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen



Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)



Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen



Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 25.000 €



Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro
