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Heilfürsorge bei Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr – Unser Krankenversicherungsangebot

Krankenversicherung für den Bereich der Inneren Sicherheit Rundum abgesichert mit unserem Krankenversicherungsangebot 

  • Beihilfe / Heilfürsorge ab Dienstbeginn
  • Für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr

Warum ist eine Krankenversicherung für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr so wichtig? 

In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt. Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte bzw. Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte abzusichern.

Heilfürsorge für Polizisten – mit einer Krankenversicherung bestens abgesichert

Heilfürsorge für Polizei- und Feuerwehrbeamte

Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen.
Zu diesen Beamtengruppen mit Anspruch auf Heilfürsorge gehören Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und bestimmter Länder und, je nach Dienstherr, Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr.Heilfürsorge bedeutet für Sie, einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn zu haben.
Die Leistungen aus der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig.

Deshalb sollten Sie schon jetzt vorsorgen und eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge" abschließen.

Worauf Sie achten müssen:

  • Ihr Anspruch auf Heilfürsorge besteht immer nur für einen begrenzten Zeitraum. Er endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit, spätestens jedoch mit Eintritt in den Ruhestand. Dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe!
  • Es gibt Leistungsbereiche, in denen die Heilfürsorge nicht alle Kosten übernimmt, z.B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen. 
  • Die Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Diese haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe.
  • Mit der Verbeamtung werden Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (Tarifstufe PVB) versicherungspflichtig.
     

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen für Heilfürsorgeberechtigte

Einstieg in die private Krankenversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss daran haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird erforderlich. Falls Sie zwischenzeitlich erkranken oder einen Unfall erleiden, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich. 

Deshalb empfehlen wir Ihnen bereits in jungen Jahren als Heilfürsorgeberechtigter vorzubeugen und eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen. Denn das ist der clevere Einstieg in die private Krankenversicherung.

Mit einer Anwartschaft wird Ihr heutiger Gesundheitszustand die Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen.

Krankheitskosten während der Zeit der Heilfürsorge absichern

Auch die Heilfürsorge ist für Sie keine hundertprozentige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung. So werden z. B. für Bundesbeamte bei Zahnersatz nur 40 % der Material- und Laborkosten von der Heilfürsorge übernommen. Auch Sehhilfen oder Kosten für Heilpraktiker werden von der Heilfürsorge nicht komplett erstattet. Mit der DBV als Spezialist für den Öffentlichen Dienst können Sie die für Sie verbleibenden Kosten minimieren. 

Wir empfehlen Ihnen die private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge", der optimal die Lücken der Heilfürsorge schließt.
 

Beihilfe für Polizei-, Feuerwehr-, Justiz und Zollbeamte

Beihilfe für Beamte und Familienangehörige

Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Aber was bedeutet das eigentlich?

Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Sie erhalten also im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung bekommt, einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz.

Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.  

Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten, das heißt für Sie, dass Sie

  • 50% der Krankheitskosten über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern müssen
  • 50% der entstandenen Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erhalten

Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen.

Beihilfe mit Familie

Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz

  • 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
  • 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern

Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen. 

Der verbleibende Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Darüber hinaus ist von Beginn an der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.

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Die DBV steht seit 150 Jahren mit ihrer ganzen Kraft und ihrem Know How für die Sicherheit und Versorgungsqualität der Menschen im Öffentlichen Dienst. Dabei verlassen wir uns trotz dieser weitreichenden Erfahrung nicht auf die Erfolge von gestern, sondern entwickeln wegweisende Versicherungslösungen für morgen, um bei der Absicherung entscheidende Lücken zu schließen und neue Chancen zu eröffnen. Teamwork ist dabei die Basis für alles. Deshalb möchten wir Danke sagen für 150 Jahre Vertrauen.

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Versorgungslücke füllen mit unserer Beamtenversorgung

Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen. Aus diesen Gründen ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit besonders wichtig. 

Beamtenversorgung für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr