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Wissen, was die Zukunft bringt!

Als Spezialist für den öffentlichen Dienst bieten wir Ihnen einen besonderen Service: Den Vorsorge-Check.

Berechnen Sie die Näherungswerte für Ihren bereits erworbenen Anspruch auf Ruhegehalt und Ihre Versorgung im Falle einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten, um Ihre Versorgung an Ihren persönlichen Bedarf anzugleichen.

Beamte
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  • Thüringen Thueringen
3. Besoldungsordnung
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4. Besoldungsgruppe
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5. Dienstaltersstufe/Erfahrungsstufe
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Bitte wählen Sie Ihre aktuelle Dienstaltersstufe/Erfahrungsstufe.
6. Anzahl der Kinder (mit Kindergeldanspruch)
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Angaben zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Eintritt in den öffentlichen Dienst
   

 

Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Haftungsausschlüsse .


Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes
 
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  Eintritt in den Öffentlichen Dienst
     

Erreichte Versorgungspunkte

Aktueller Stand VBL/ZVK Anwartschaft in Versorgungspunkten Jahr

Angaben zu Einkommen und Rente

Jahreseinkommen (Brutto)  
2016 Regelaltersrente (Monatswert)
2017 Rente wegen voller Erwerbsminderung *
2018 * aus der gesetzlichen Rentenversicherung lt. Renteninformation
2019
Für das laufende Kalenderjahr ist das voraussichtliche Jahreseinkommen einzutragen

Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Haftungsausschlüsse .


Erläuterungen

Hinweise für Beamte

Die Berechnung kann unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:
Sie sind verheiratet und befinden sich in der Besoldungsordnung "A" (A03-A16), ihr Ehegatte ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt und Sie befinden sich in einer Vollzeitbeschäftigung. Ist Ihr Ehegatte im öffentlichen Dienst, wird der Familienzuschlag nur einmal gewährt. Bei der Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit werden 10,8% lebenslang abgezogen (3,6% pro Jahr, für max. 3 Jahre vorzeitiger Dienstunfähigkeit).
Die Berechnungen erfolgen nach den geltenden Vorschriften, jedoch trotz größtmöglicher Sorgfalt ohne Garantie für die Richtigkeit.

Hinweise für Arbeitnehmer

Die Berechnungen erfolgen nach den geltenden Vorschriften und den vom Anwender eingegebenen Vorgaben, jedoch trotz größtmöglicher Sorgfalt ohne Garantie für die Richtigkeit.
Volle Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden pro Tag gezahlt.
Halbe Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden pro Tag gezahlt.
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