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Wohngebäudeversicherung – der Schutz für die eigenen 4 Wände

Wohngebäudeversicherung Der Komplettschutz für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus

  • Komfortable Absicherung für sicherheitsbewusste Hausbesitzer mit der Versicherung BOXflex Wohngebäude
  • Auf Wunsch ergänzende Bausteine für den Extra-Schutz

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung sichert Sie gegen die Folgekosten von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab.

Sicherheit mit allen Extras für Ihr Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Erweiterte Rohbauabdeckung für Neubauten
  • Abdeckung sonstiger Grundstückbestandteile und Nebengebäude bis 10 m²
  • Schutz gegen Überspannungsschäden bei Blitzschlag
  • Beseitigung umgestürzter Bäume
Vater und Tochter toben im Wohnzimmer

Leistungsumfang Wohngebäudeversicherung

Hinweis zum Versicherungsumfang: Der Versicherungsschutz besteht für das Gebäude selbst, Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück sowie Gebäudezubehör, wie z. B. Antennen, Markisen, Überdachung sowie Schutz und Trennwände.

Mit unserer BOXflex Versicherungslösung den passgenauen Schutz finden

BOXflex Versicherungslösungen

Mit BOXflex haben wir ein Paket aus fünf Versicherungen zusammengestellt, aus dem Sie exakt die auswählen können, die Sie benötigen. Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Glasversicherung, Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung: Jede bietet einen maßgeschneiderten Grundschutz, der Sie unbesorgt durchs Leben gehen lässt. Wenn Sie diesen Grundschutz zusätzlich erweitern oder bestimmte Risiken ganz gezielt abdecken möchten, stehen Ihnen bei Wohngebäude, Hausrat und Privathaftpflicht ergänzende Bausteine zur Verfügung. Sie wählen die für Sie wichtigen Bausteine dazu und erhalten so Ihre passgenaue, ganz persönliche Versicherungslösung.

Sie sind Mitglied in einem Verband oder einer Gewerkschaft?

In dem Fall können Sie unsere Wohngebäudeversicherung zu Sonderkonditionen abschließen. Unsere Berater vor Ort informieren Sie dazu gerne.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung

Was versteht der Versicherer unter einem Gebäude?

Hierunter wird nicht nur der eigentliche Baukörper verstanden, sondern auch Einbauten wie z. B. eingebaute Schränke, fest verlegte Fußböden, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu, wie z. B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, außen am Gebäude angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen. Und natürlich auch Nebengebäude und Garagen oder Carports.

Wogegen kann ich mein Gebäude absichern?

Sie können Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichern. Der Versicherungsumfang richtet sich ferner nach der vereinbarten Produktlinie.

  • Gebäude einschließlich Grund- und Kellermauern inklusive eingebauter Einrichtungen (z. B. Schränke), fest verlegter Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitärer Installationen und elektrischer Anlagen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper
  • Folgeschäden, z. B. durch Löschwasser
  • Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen
  • Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasserdampf
  • Frostschäden an Badeeinrichtungen, Wasserhähnen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern
  • Schäden durch Sturm – auch an "Zubehör", wie Antennen, Markisen, Überdachungen, Alarmanlagen etc.
  • Eindringende Niederschläge durch vom Sturm abgedeckte Dächer oder eingedrückte Scheiben
  • Erdsenkungen und Erdrutsche als Folge von Leitungswasserschäden
  • Hagelschäden

Außerdem schließt die Wohngebäudeversicherung der DBV eine kostenlose zwölfmonatige Rohbauversicherung gegen Schäden durch Feuer und Blitzschlag ein.

Was erhalte ich bei einem Totalschaden?

Tritt z. B. der Fall ein, dass Ihr Gebäude durch einen Brand zerstört wird, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden. Darüber hinaus werden Ihnen die Mehrkosten ersetzt, die sich in der Zeitspanne zwischen Schadensfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen ergeben. Auch Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen werden in bestimmten Grenzen erstattet.

Was erhalte ich bei einem Teilschaden?

Wird Ihr Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten für die Beseitigung der eingetretenen Schäden erstattet.

Wann erhalte ich meine Entschädigung?

Die entstandenen Reparaturkosten werden Ihnen erstattet, sobald die notwendigen Feststellungen (z. B. durch ein Gutachten) getroffen werden konnten. Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Wurde Ihr Gebäude zerstört, erhalten Sie bis zur Wiederherstellung zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird gezahlt, sobald Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie, sobald sichergestellt ist, dass Sie das Gebäude wiederherstellen.

Wo sind meine Rechte und Pflichten geregelt?

Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2014 – Wohnflächenmodell). Ferner gelten die mit dem Versicherer getroffenen Sondervereinbarungen, z. B. Bausteinbedingungen.