„Ein Dienstunfall passiert meist kurz vor der Rente – die Dienstunfähigkeitsversicherung kann ich später abschließen“
Im Durchschnitt tritt eine Dienstunfähigkeit bei Frauen mit 46 und bei Männern mit 48 Jahren ein. Das ist deutlich vor der Rente. Es müssen also im Schnitt rund 20 Jahre überbrückt werden, in denen das Einkommen fehlt. Außerdem: Gerade bei Dienstanfängern besteht in den ersten fünf Jahren keine Absicherung.
„Für einen reinen Bürojob brauche ich keine Dienstunfähigkeitsversicherung“
Die häufigsten Ursachen von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bei Beamten sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und Krebs. Jeder fünfte Beschäftigte wird berufsunfähig oder dienstunfähig. Die Wahrscheinlichkeit ist also relativ hoch, auch ohne spezielle Risiken dienstunfähig zu werden.
„Es reicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beamten zu haben“
Eine Anordnung des Dienstherrn zur Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. In vielen Fällen von Dienstunfähigkeit liegt nicht zugleich eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vor. Sprich: Der Beamte erhält in einem solchen Fall keine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
„Der Versicherer kann die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente verweigern – da trotz Erkrankung noch eine Tätigkeit möglich ist“
Eine solche „abstrakte Verweisung“ ist in Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte nicht mehr enthalten. Sie leistet, wenn der Beamte seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie müssen also nicht befürchten, dass die Versicherung Ihnen die Dienstunfähigkeitsrente verweigert, weil Sie zumindest theoretisch noch einen anderen Job ausüben könnten.
„Bei Dienstunfähigkeit für Beamte zahlt der Dienstherr doch eine ausreichende Dienstunfähigkeitsrente“
Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen. Sie haben dann in der Regel noch keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Für Beamte auf Lebenszeit gilt: Die bei Dienstunfähigkeit gezahlte Pension hängt vom Dienstalter ab. Es wird auf jeden Fall eine finanzielle Lücke entstehen, die sich auch auf die Altersvorsorge auswirkt.
