Ratgeber Polizei, Justiz, Zoll und FeuerwehrSie sorgen für Sicherheit - wir für Ihre Absicherung
Wir schützen die, die uns schützen
Als Beamter in Polizei, Justiz, Zoll oder Feuerwehr leisten Sie täglich Verantwortung für unsere Sicherheit - wir informieren Sie in unserem Ratgeber über speziell abgestimmte Versicherungslösungen, damit Krankheit, Dienstunfähigkeit oder Haftpflicht Sie nicht unvorbereitet treffen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im öffentlichen Dienst und sorgen Sie für heute und morgen vor.
Dienstunfall & Dienstunfallversicherung: Leistungen und Unterschiede zur privaten Unfallversicherung
Ein Polizeibeamter wird auf einer Einsatzfahrt bei einem Verkehrsunfall verletzt - der Vorfall gilt als Dienstunfall, da er sich in Ausübung des Dienstes ereignet hat. Er erhält Leistungen aus der Dienstunfallfürsorge wie Heilbehandlung und ggf. Unfallausgleich durch den Dienstherrn.
Im Unterschied dazu würde eine private Unfallversicherung nur auf Grundlage eines individuellen Vertrags und meist auch für Freizeitunfälle leisten.
Schutz bei Regressforderungen durch den Dienstherrn
Ein Polizeibeamter beschädigt bei einem unachtsamen Rangiervorgang ein Dienstfahrzeug erheblich. Da ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, fordert der Dienstherr den entstandenen Schaden per Leistungsbescheid zurück – eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Regressforderung.
Dienstwaffe, Einsatzmittel & Fahrzeugschäden: Wer haftet bei Verlust oder Beschädigung?
Eine Zollbeamtin verliert bei einem Einsatz ihre Dienstwaffe. Da der Verlust auf einer Sorgfaltspflichtverletzung beruht, kann der Dienstherr sie in Regress nehmen. Der finanzielle Schaden lässt sich über eine entsprechend ausgestattete Diensthaftpflichtversicherung absichern.
Psychische Belastung & Gesundheitsvorsorge: Absicherung bei posttraumatischen Belastungen
Ein Feuerwehrmann entwickelt nach einem belastenden Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung und kann seinen Dienst über Monate nicht ausüben. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sichert in solchen Fällen das Einkommen ab, wenn die Erkrankung zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führt.
Beamtenrecht & Haftung: Was gilt bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Fehlentscheidungen im Dienst?
Ein Justizbeamter trifft im Zuge einer Amtshandlung eine folgenschwere Fehlentscheidung, die einen Vermögensschaden bei einer betroffenen Person verursacht. Ob und in welchem Umfang er dafür persönlich haftet, hängt maßgeblich davon ab, ob leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Nur in den letzten beiden Fällen drohen ihm Regressforderungen des Dienstherrn.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Welche Vorteile bietet die Dienstanfänger-Police für angehende Beamte bei Dienstunfähigkeit und privater Altersvorsorge?
Die Dienstanfänger-Police bietet angehenden Beamt:innen bei Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr einen wichtigen individuellen finanziellen Schutz bereits zu Beginn der Laufbahn.
Gerade in der Anwärter- und Probezeit besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn. Die Police schließt diese Lücke, indem sie im Fall der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt und so das Einkommen absichert.
Gleichzeitig ermöglicht sie einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge, sodass Sie bereits frühzeitig für den Ruhestand sparen können. Ein besonderer Vorteil ist, dass bei Eintritt der Dienstunfähigkeit die Beiträge zur Altersvorsorge häufig vom Versicherer weitergezahlt werden, sodass das Vorsorgeziel erhalten bleibt.
Zudem sind die Verträge individuell und flexibel gestaltet und können später an veränderte Laufbahnen oder Lebenssituationen angepasst werden – oft ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Damit kombiniert die Dienstanfänger-Police frühzeitige finanzielle Sicherheit mit langfristiger Vorsorge und ist speziell auf die besonderen Risiken und Anforderungen von Einsatz- und Sicherheitsberufen zugeschnitten.
DienstanfängerpoliceWann kann mein Dienstherr mich in Regress nehmen?
Ein Dienstherr kann Beamt:innen in Regress nehmen, wenn sie bei der Ausübung ihres Dienstes einen Schaden verursacht haben und dieser auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für leichte Fahrlässigkeit haften Beamte in der Regel nicht, da hier die sogenannte staatliche Haftungsübernahme greift.
Der Dienstherr tritt zunächst gegenüber dem Geschädigten ein und prüft anschließend, ob eine (grob) fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt und er den verursachten Schaden ganz oder teilweise vom Beamten zurückfordern kann. Der Dienstherr kann Sie also im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen.
Gerade in Berufen wie Polizei, Zoll, Justiz oder Feuerwehr, in denen schnell hohe Personen- oder Sachschäden entstehen können, stellt dieses Regressrisiko eine ernstzunehmende finanzielle Gefahr dar. Sichern Sie sich ab und informieren Sie sich über die spezielle Privat- und Diensthaftpflichtversicherung bei der DBV.
Privat- und DiensthaftpflichtversicherungDeckt die Diensthaftpflicht auch Schäden an Dienstfahrzeugen oder -waffen ab?
Die Diensthaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden an Dienstfahrzeugen oder Dienstwaffen ab, da es sich dabei um sogenannte Eigenschäden des Dienstherrn handelt.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist darauf ausgelegt, Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten abzusichern, für die Beamt:innen im Rahmen eines möglichen Regresses haftbar gemacht werden können.
Schäden an Dienstfahrzeugen, Einsatzmitteln oder Waffen können jedoch für Beamt:innen trotzdem relevant werden, wenn der Dienstherr bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress fordert. Ob und in welchem Umfang solche Schäden versichert sind, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab.
Für Einsatzkräfte mit regelmäßigem Umgang mit Dienstfahrzeugen oder Waffen ist es daher besonders wichtig, den Versicherungsumfang genau zu prüfen und einen Tarif zu wählen, der auch Regressforderungen für Schäden an dienstlichem Eigentum ausdrücklich einschließt.
Dienstunfähigkeit: Was passiert bei längerer Krankheit oder Kur?
Bei Polizisten, Beschäftigten im Zoll oder in der Justiz führt eine längere Krankheit oder eine medizinische Kur nicht automatisch zur Dienstunfähigkeit. Zunächst bleibt der Beamtenstatus bestehen und die Besoldung wird in der Regel weitergezahlt. Der Dienstherr prüft bei längeren Ausfallzeiten jedoch fortlaufend, ob eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist.
Häufig werden ärztliche Gutachten eingeholt, insbesondere durch den Amtsarzt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der Dienst wieder aufgenommen werden kann. Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren gelten dabei ausdrücklich als Schritte zur Genesung und nicht als Anzeichen für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit.
Erst wenn über einen längeren Zeitraum – meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr – keine ausreichende Besserung eintritt und ärztlich festgestellt wird, dass die Dienstfähigkeit dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, kann ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Dabei wird geprüft, ob Wechsel auf einen anderen, gegebenenfalls weniger belastenden Dienstposten möglich ist. Ist auch das nicht der Fall, kann eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgen. Für Beamt:innen auf Widerruf oder Probe kann dies im Extremfall auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten.
Gerade in körperlich und psychisch besonders fordernden Bereichen wie Polizei, Zoll, Justiz oder Feuerwehr ist es wichtig zu wissen, dass längere Erkrankungen zwar sorgfältig geprüft werden, aber zugleich ein finanzielles Risiko darstellen können, wenn es tatsächlich zur Dienstunfähigkeit kommt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann in dieser Phase helfen, Einkommenslücken zu vermeiden und finanzielle Sicherheit zu schaffen. Informieren Sie sich jetzt.
Diensunfähigkeitsversicherung