Ratgeber Beamte und VerwaltungsbeamteVersorgung & Absicherung - optimal für Ihre Beamtenlaufbahn
Beamtenlaufbahn absichern - von Anwärter bis Ruhestand
Ihre Versicherungslösung für jede Phase der Beamtenlaufbahn
Sie befinden sich derzeit kurz vor der Phase Beamte auf Widerruf oder sind bereits verbeamtet worden. Dadurch haben Sie durch Ihren Status besondere Versorgungsansprüche. In diesem Ratgeber weisen wir auf die passenden Versicherungen hin und beraten Sie in Ihrer gesamten weiteren Laufbahn.
Schutz bei chronischen Krankheiten
Eine Verwaltungsbeamtin auf Lebenszeit bekommt eine chronische Darmerkrankung. Sie muss mehrfach stationär ins Krankenhaus und teure Medikamente einnehmen.
Fehler im Dienst durch versehentliche Genehmigung - Amtshaftung
Ein Sachbearbeiter genehmigt versehentlich einen Bauantrag, der gegen geltendes Baurecht verstößt. Er verursacht dadurch einen finanziellen Schaden für die Kommune. Da der Fehler auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, kann der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung Regress bei ihm nehmen.
Dienstunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen
Ein Verwaltungsbeamter entwickelt nach Jahren hoher Arbeitsbelastung eine schwere Depression und kann seinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben. Nach ärztlicher Begutachtung wird er dienstunfähig geschrieben und vorzeitig in den Ruhestand versetzt – mit spürbaren Einbußen bei der Versorgung.
Dienstunfall - Sturz über eine vereiste Treppe auf dem Arbeitsweg
Auf dem Weg ins Amt stürzt eine Beamtin auf einer vereisten Außentreppe und bricht sich das Handgelenk. Da sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Dienststelle ereignet hat, wird er als Dienstunfall anerkannt, und die Behandlungskosten übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Dienstunfallfürsorge.
Disziplinarverfahren und Rechtsstreit
Gegen einen Beamten wird wegen des Vorwurfs einer Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingeleitet – das sich über mehrere Monate hinzieht. Die entstehenden Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten kann eine Diensthaftpflichtversicherung mit entsprechendem Baustein absichern.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung liegt in der Zielgruppe:
Dienstunfähigkeit bezieht sich auf Beamt:innen im öffentlichen Dienst. Wenn diese aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind sie dienstunfähig. Das ist im Beamtenrecht verankert und führt zur Entlassung oder vorzeitigen Pensionierung.
Von Berufsunfähigkeit spricht man in der Privatwirtschaft. Sie tritt ein, wenn Angestellte ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausführen können.
Ausführliche Details erfahren Sie im Ratgeber zur Dienstunfähigkeit.
DienstunfähigkeitsversicherungWas passiert, wenn ich in Elternzeit oder beurlaubt bin?
Die Elternzeit läuft trotz Krankheit unverändert weiter. Das bedeutet, es werden keine Kranktage oder Dienstunfähigkeitstage auf die Elternzeit angerechnet und Sie erhalten keine zusätzlichen Bezüge wegen Krankheit. Die Beihilfe oder die private Krankenversicherung bleiben bestehen und Sie erhalten auch weiterhin Elterngeld, falls Sie welches beziehen,
Auch bei der Beurlaubung ohne Dienstbezüge wird weder angerechnet der verlängert. Es gibt keine Ansprüche auf Dienstbezüge oder Krankenbesoldung. Ganz selten gibt es Ausnahmen, die aber vorab in einer Beurlaubungsverfügung geregelt werden müssen. Auch bei bestimmten Teilzeit- oder Pflegekonstellationen kann es im seltenen Fall zu Abweichungen kommen.
Bei der Beurlaubung mit Dienstbezügen ist es anders. Hier wird die Krankheit angerechnet und es zählen ganz normale Kranktage. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, um einen Anspruch auf Bezüge geltend zu machen.
Deckt meine private Haftpflicht auch den Dienst ab?
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre schadensstiftenden Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen.
Dafür ist eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung empfehlenswert. Durch die Kombination beider sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.
Die Diensthaftpflichtversicherung kommt bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. Sie werden so vor hohen, im schlimmsten Fall existenzbedrohenden, finanziellen Folgen geschützt sein.
Zählt ein Unfall im Homeoffice auch als Dienstunfall?
Ein Unfall im Homeoffice kann auch ein Dienstunfall sein. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Dienstausübung erkennbar sein.
Beispielsweise kann ein Sturz auf dem Weg vom Schreibtisch zum Drucker oder ein Unfall beim Holen dienstlicher Unterlagen aus einem Aktenschrank ein anerkannter Unfall im Homeoffice sein. Nicht anerkannt werden Unfälle wie beispielsweise der Weg zur Kaffeemaschine oder zur Toilette. Auch Unfälle bei Haushaltstätigkeiten handelt es sich nicht um einen Dienstunfall.
Einen Sonderfall bilden Wegeunfälle: Zum Beispiel, wenn Sie ihr Kind in die Schule oder in die Kita bringen, um das Kind während der Dienstzeit betreuen zu lassen, und dabei einen Unfall haben, kann dies als Wegeunfall gelten. Auch bei Homeoffice.
Wichtig bei Unfällen: unverzüglich melden, ärztlich dokumentieren lassen und eine Unfallanzeige über die Dienststelle einreichen.
Informieren Sie sich über die Unfallversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Unfallversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst