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Berufshaftpflichtversicherung sichert den beruflichen Einsatz am Seil umfassend ab

Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Schon ab 1,94 € im Monat*

  • Bis zu 60 Millionen Euro Versicherungssumme
  • Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal 
  • Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht
  • Täglich kündbar

Warum ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?

Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen: 

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht

Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele zeigen, wie wichtig diese ist.

Diensthaftpflichtversicherung: schützt Lehrer vor Folgen einer Aufsichtsverletzung

Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.

Polizist: auf Nummer Sicher mit der Diensthaftpflichtversicherung

Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.

Diensthaftpflichtversicherung sichert im Jugendamt ab

Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.

Auch in der allgemeinen Verwaltung wichtig: unsere Diensthaftpflichtversicherung

Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.

Diensthaftpflichtversicherung rettet im Finanzamt viel Geld

Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen  

Absicherung dank Diensthaftpflichtversicherung im Ordnungsamt

Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.

Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz

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Grundschutz

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Gut versichert

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Premiumschutz

Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung

Versicherungssumme

5 Mio.

30 Mio. €

60 Mio. €

Privathaftpflicht-Schutz im Ausland

3 Jahre in Europa,
1 Jahr weltweit

zeitlich unbegrenzt in Europa,
5 Jahre weltweit

zeitlich unbegrenzt weltweit

Privater und dienstlicher Schlüsselverlust

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Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz

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wählbar
bis 30 Mio. €

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bis 60 Mio. €

Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen

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Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)

• Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)
• Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen
• Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst

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Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)

• Versicherungssumme bis 25.000 €
• Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
• Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

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Die optimale Kombi für umfassenden Haftpflichtschutz

Icon Privathaftpflicht

Privathaftpflicht bis zu 60 Mio. €

Icon Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht bis zu 60 Mio. €

Icon Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht bis 25.000 €

Weitere Vorteile mit der Diensthaftpflichtversicherung für Sie

  • Weltweit abgesichert
  • Verträge bequem online verwalten
  • Flexibler, individueller Schutz

Privathaftpflichtversicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung  für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz jetzt online abschließen

Individueller Schutz:

Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht...

  • haften für Sie bei berechtigten Ansprüchen.
  • wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.
  • leisten weltweiten Versicherungsschutz, ohne zeitliche Begrenzung.
  • bieten Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf.
  • stehen allen Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes offen.

Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung

Welche Vorteile bietet die Private Haftpflichtversicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre schadensstiftenden Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen. Durch die Kombination beider sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.

Ist eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht im Öffentlichen Dienst sinnvoll?

Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist essenziell für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Als Angestellter sind Sie verantwortlich für Schäden, die Sie dem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit zufügen. Im Ernstfall – z. B. bei grober Fahrlässigkeit – können Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe auf Sie zukommen. Ohne eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht sind diese nicht tragbar. 

Welche Schäden deckt eine Privathaftpflicht grundsätzlich ab?

Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie Dritten durch Ihre Fahrlässigkeit Schaden zufügen. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden.

  • Personenschäden, wenn ein Mensch durch Ihre Unachtsamkeit verletzt wird oder stirbt
  • Sachschäden, wenn Sie grob fahrlässig etwas beschädigen, das jemand anderem gehört.
  • Vermögensschäden, z.B. falls jemand durch Ihre Schuld nicht arbeiten kann und somit kein Gehalt bekommt.
  • Mietsachschäden, wenn Sie z.B.  in angemieteten Räumen Fußböden beschädigen
Schaden online melden

Was geschieht, wenn der Haftpflichtschaden höher ist als die Versicherungssumme?

Die Haftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursacht haben. Gerade bei Personenschäden, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder sogar zum Tode führen, können Ansprüche schnell enorme Höhen erreichen. Wählen Sie daher eine ausreichende Versicherungssumme. Wir beraten Sie gern individuell!

Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung und wer kann sie abschließen?

Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z.B. folgende Berufsgruppen:

  • Polizeibeamte
  • Berufsfeuerwehr
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Pflegekräfte
  • Juristen
  • Soldaten
  • Zollbeamte
  • Justizbeamte - Angestellte
  • Richter

So finden Sie eine gute Diensthaftpflichtversicherung

Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sind folgende Kriterien relevant:

  • Deckungsumfang: Die Versicherung sollte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
  • Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte mögliche hohe Schadenersatzansprüche decken. Ein Versicherungsschutz von mindestens 5 Millionen Euro ist empfehlenswert.
  • Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken, doch im Schadensfall zu höheren Kosten führen. Die Höhe sollte zu Ihrem Einkommen passen.
  • Leistungen: Die Versicherung sollte Leistungen beinhalten, die relevant sind, z.B. Schlüsselverlust oder Geräteregress.
  • Kosten: Der Preis einer Amtshaftpflicht ist abhängig von den Konditionen. Bei uns erhalten Sie bereits ab 2 Euro im Monat* eine Kombination aus Diensthaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung.

Wie kann ich eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?

Sie können mit Hilfe unserer Berater die Versicherung abschließen, die am besten zu Ihnen passt.

Was ist bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht versichert?

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:

  •  Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die nicht im Rahmen des Öffentlichen Dienstes liegen (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation, Gutachten sich mitversichert, diese können durchaus außerhalb des ÖD stattfinden)
  • Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstößt

Dafür kommt eine Diensthaftpflichtversicherung nicht auf

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden.
  • Schäden, die außerhalb des Öffentlichen Dienstes entstehen. Dienstlich zulässige Nebentätigkeiten, wie Lehre, Mediation oder Gutachten sind allerdings mitversichert.
  • Schäden, die durch eine rechtswidrige Tätigkeit  entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht­versicherung, einer Dienst­haftpflicht­versicherung und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Da der öffentliche Dienst nicht für solche Schäden haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für seine Angestellten obligatorisch.

Amtshaftpflichtversicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Umfang ist dabei derselbe wie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist, dass die Bezeichnung „Diensthaftpflichtversicherung“ für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, während der Begriff „Amtshaftpflichtversicherung“ nur für Beamte verwendet wird. 

Kontakt

Unsere Beratung: kompetent und persönlich

Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen den optimalen Schutz für Sie: 

0800 3203207

Mo - Fr von 8.00 - 20.00 Uhr.
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen.

* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S mit der Diensthaftpflicht gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.