Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.
Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:
Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z. B. folgende Berufsgruppen:
Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.
Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele für Haftungsrisiken zeigen, wie wichtig diese ist.
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Ein Soldat der Bundeswehr bedient während einer Ausbildungsübung ein gepanzertes Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wird der Antrieb des Fahrzeugs stark beschädigt. Die Reparatur verursacht Kosten in fünfstelliger Höhe. Da der Fehler im Rahmen des Dienstes geschah, haftet der Soldat persönlich.
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L
Premiumschutz
Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Versicherungssumme
Privathaftpflicht-Schutz im Ausland
Privater und dienstlicher Schlüsselverlust



Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz



Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen



Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)



Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen



Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 25.000 €



Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung



Die Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, um folgende potentielle Schäden abzudecken:
Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre schadensstiftenden Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen. Durch die Kombination beider sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.
Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist essenziell für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Als Angestellter sind Sie verantwortlich für finanzielle Folgen von Fehlverhalten und Schäden, die Sie dem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit zufügen.
Im Ernstfall – z. B. bei grober Fahrlässigkeit – können Schadensersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe auf Sie zukommen. Ohne eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht sind diese nicht tragbar.
Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie Dritten durch Ihre Fahrlässigkeit Schaden zufügen. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden.
Der Zusatzbaustein für die Diensthaftpflicht im öffentlichen Dienst ist deshalb notwendig, um im Ernstfall bei einem Eigenverschulden während dem Beruf gegen hohe Regressansprüche geschützt zu sein.
Unterschiede zwischen Privathaftpflicht und DiensthaftpflichtDie Haftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursacht haben. Gerade bei Personenschäden, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder sogar zum Tode führen, können Ansprüche schnell enorme Höhen erreichen. Wählen Sie daher eine ausreichende Versicherungssumme. Wir beraten Sie gern individuell!
Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sind folgende Kriterien relevant:
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die Dritten entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele im Öffentlichen Dienst sind:
Solche Schäden können hohe Haftungsforderungen nach sich ziehen – die Diensthaftpflichtversicherung mit dem Baustein Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Ja, das ist möglich. Unsere Tarife erlauben eine gemeinsame Absicherung für Paare, wenn beide im Öffentlichen Dienst tätig sind. Dabei profitiert Ihr Partner in der Regel vom vollen Leistungsumfang der Diensthaftpflichtversicherung innerhalb des Vertrags.
Gerne prüfen unsere Versicherungsberater, wie Sie den Schutz gemeinsam und kosteneffizient gestalten können.
Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren optimalen Schutz:
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