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Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:
Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele zeigen, wie wichtig diese ist.
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L
Premiumschutz
Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
• Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)
• Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen
• Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
• Versicherungssumme bis 25.000 €
• Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
• Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre schadensstiftenden Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen. Durch die Kombination beider sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.
Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist essenziell für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Als Angestellter sind Sie verantwortlich für Schäden, die Sie dem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit zufügen. Im Ernstfall – z. B. bei grober Fahrlässigkeit – können Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe auf Sie zukommen. Ohne eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht sind diese nicht tragbar.
Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie Dritten durch Ihre Fahrlässigkeit Schaden zufügen. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden.
Die Haftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursacht haben. Gerade bei Personenschäden, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder sogar zum Tode führen, können Ansprüche schnell enorme Höhen erreichen. Wählen Sie daher eine ausreichende Versicherungssumme. Wir beraten Sie gern individuell!
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z.B. folgende Berufsgruppen:
Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sind folgende Kriterien relevant:
Sie können mit Hilfe unserer Berater die Versicherung abschließen, die am besten zu Ihnen passt.
Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.
* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S mit der Diensthaftpflicht gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.