Krankenversicherung
Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, warum eine private Pflegeabsicherung mehr als empfehlenswert ist.
Krankenversicherung für ArbeitnehmerDer öffentliche Dienst ist der größte Beschäftigungssektor in Deutschland und nimmt wichtige Aufgaben für die Funktionsfähigkeit von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft wahr. Sie als Arbeitnehmer leisten einen wesentlichen Beitrag dazu und haben als Gegenleistung tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen.
Aber: Nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden. Mit unserem Konzept zeigen wir Ihnen Lösungen für Ihren ergänzenden sozialen Sicherungsbedarf.
Rund 2,9 Mio. Arbeitnehmer sind im Öffentlichen Dienst tätig. Für sie gelten im Regelfall die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Damit genießen Sie als Beschäftigter ein hohes Maß an arbeitsrechtlicher und sozialer Absicherung. Zur notwendigen Abrundung des sozialen Sicherungsbedarfs bieten wir Ihnen Rundum-Schutz – von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Der Öffentliche Dienst ist mit 4,8 Mio. Beschäftigten der größte Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. Arbeitgeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Erbringung der Dienstleistungen in folgenden Bereichen werden sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer eingesetzt:
Früher hat man die Arbeitnehmer in Angestellte und Arbeiter unterteilt, heute spricht man allgemein von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
Die 4,8 Mio. Beschäftigten teilen sich auf in:
1,9 Mio. Menschen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte, Richter oder Berufs- bzw. Zeitsoldaten und 2,9 Mio. Arbeitnehmer.
Für diese 2,9 Mio. Arbeitnehmer gilt dasselbe Arbeitsrecht, das auch für private Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Durch ein spezielles Tarifvertragsrecht wird den Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst allerdings eine andere Stellung zuteil, als es bei den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft der Fall ist.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) hat für den Bund und die Gemeinden Gültigkeit. Für die Länder gilt der Tarifvertrag Länder (TV-L), außer für Hessen und Berlin, dort gilt weiterhin der altbekannte Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Diese unterschiedliche Tariflandschaft hat zur Folge, dass Tarifbeschäftigte und Beamte oft exakt die gleiche Arbeit verrichten – mit unterschiedlicher Vergütung und Versorgung. Deshalb haben die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst auch einen speziellen Anspruch an ihre zusätzliche private Absicherung. Hierfür bietet die DBV maßgeschneiderte Lösungen an.
Profitieren Sie von unserem Beratungskonzept – perfekt zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.