Ratgeber ArbeitnehmerSinnvoll abgesichert als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
Individuelle Absicherung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst spielt eine zentrale Rolle für das Funktionieren von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland. Als Arbeitnehmer tragen Sie entscheidend dazu bei und profitieren von tarifvertraglich gesicherten Arbeitsbedingungen.
Doch nicht alle sozialen Sicherungsbedarfe werden durch Tarifverträge abgedeckt. Unser Ratgeber informiert Sie über maßgeschneiderte Lösungen, um Ihren ergänzenden sozialen Sicherungsbedarf optimal abzudecken.
Berufsunfähigkeit durch Stress oder Krankheit
Eine Verwaltungsangestellte erkrankt an einem Burn-out und kann ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente und gleicht den Wegfall ihres Einkommens aus.
Unfall mit langfristigen Folgen
Ein Hausmeister im öffentlichen Dienst stürzt bei Wartungsarbeiten von einer Leiter und zieht sich eine dauerhafte Behinderung zu. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung kann eine zusätzliche private Unfallversicherung die finanziellen Folgen abfedern, etwa durch eine Invaliditätsleistung.
Altersvorsorge-Lücke im Ruhestand
Ein langjähriger Angestellter im öffentlichen Dienst stellt kurz vor der Rente fest, dass gesetzliche Rente und Zusatzversorgung seinen gewohnten Lebensstandard nicht sichern. Eine frühzeitig abgeschlossene private Altersvorsorge hätte diese Lücke schließen können.
Haftpflichtschaden im Privatleben
Eine Verwaltungsangestellte lässt beim Umzug versehentlich eine teure Vase eines Freundes fallen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt den entstandenen Schaden und schützt sie so vor den finanziellen Folgen kleiner Alltagsmissgeschicke.
Krankheit mit hohen Zusatzkosten
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst erkrankt schwer und benötigt eine kostenintensive Behandlung, die nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Eine private Krankenzusatzversicherung kann die entstehende Kostenlücke schließen.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Häufige Fragen rund um Versicherungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Amtshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen.
Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Umfang ist dabei derselbe wie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Welche Schäden deckt eine Diensthaftpflicht ab?
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.
Schäden, die abgedeckt sein können, sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Schäden bei grober Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Geräteregress oder auch fehlerhaften Verwaltungsakten.
Auf der Seite Diensthaftpflichtversicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst finden Sie die wichtigsten Details auf einen Blick.
Diensthaftpflichtversicherung für Angestellte im Öffentlichen DienstWelche Versicherungen brauche ich als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?
Einige Versicherungen für Sie als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung. Diese Pflichtversicherungen sorgen für Absicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, im Alter und bei Arbeitsunfällen.
Zusätzliche sinnvolle Versicherungen sind neben der Dienstunfähigkeitsversicherung die private Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Diensthaftpflichtversicherung, damit auch größere Schäden während des Dienstes abgedeckt sind. Erfahren Sie mehr über dieses Absicherungskonzept in unserem Ratgeber für den öffentlichen Dienst.
Ratgeber für den öffentlichen DienstMein Partner arbeitet ebenfalls im Öffentlichen Dienst. Können wir die Diensthaftpflicht zusammen abschließen?
Ja, Sie können Ihre Familienmitglieder bei der Privathaftpflichtversicherung mit Diensthaftpflichtversicherung mitversichern. Dazu können Sie im Tarifrechner einfach auswählen, wen Sie mitversichern möchten.
Dienstunfähigkeit: Was passiert, wenn ich dauerhaft krank werde?
Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann man in Krankheitsfällen keine Dienstunfähigkeit feststellen. Sie bleiben arbeitsunfähig, dauerhaft leistungsunfähig oder erwerbsgemindert und können sich somit über eine normale AU krankmelden.
Bei dauerhaften Erkrankungen greift hier die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Diese soll das Einkommen ersetzen und somit vor finanziellen Folgen schützen. Die Erwerbsminderungsrente wird unter bestimmten Voraussetzungen entweder voll oder teilweise bezogen. Anders als beim Ruhegehalt bei Beamten, handelt es sich nicht um einen finanziellen Ersatz.
Dienstunfähigkeitsversicherung