Versorgung der Beamtenanwärter
Beamtenanwärter sind nicht rentenversicherungspflichtig. Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten sie keinerlei Versorgungsleistungen.