Ratgeber BeamtenanwärterPerfekter Start ins Beamtentum
Mit dem DBV Ratgeber für Beamtenanwärter:innen
Damit Sie bereits während der Ausbildung optimal abgesichert sind
Welche Arten von Beamtenverhältnissen gibt es? Welche Rechtsgrundlagen gelten für Anwärter? Welche Einstellungs- und Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen? Wie sieht es aus mit Besoldung und Versorgung? In unserem Ratgeber für Beamtenanwärter:innen finden Sie die passenden Antworten auf viele Fragen rund um den Ausbildungsstart.
Öffentlicher Dienst als größter Ausbilder in Deutschland
Im Öffentlichen Dienst gibt es sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Rund 35 % der über 5 Millionen Beschäftigten sind in einem Beamtenverhältnis. Der wesentliche Unterschied liegt vor allem in der Treuebindung, aus der für Beamte ein Streikverbot abgeleitet wird.
Beamte übernehmen vor allem hoheitliche Aufgaben in Verwaltung, Polizei, Justiz oder Finanzwesen und sorgen für Stabilität und Kontinuität in der öffentlichen Verwaltung.
Rechtsgrundlagen für Beamte und Beamtenanwärter
Die Rechtsstellung von Beamtinnen und Beamten ist bundesweit im Beamtenstatusgesetz sowie im Bundesbeamtengesetz beziehungsweise den jeweiligen Landesbeamtengesetzen geregelt. Sie legen unter anderem Rechte und Pflichten, Besoldung, Versorgung und die besonderen Treuepflichten fest, die für Beamt:innen gelten.
Welche Rechtsgrundlagen für Ihre Laufbahn konkret maßgeblich sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber für Beamtenanwärter:innen.
Das Laufbahnrecht im Beamtenverhältnis
Das Laufbahnrecht regelt, wie sich eine Beamtenlaufbahn vom Vorbereitungsdienst über die Probezeit bis zur Ernennung auf Lebenszeit entwickelt. Es legt fest, welche Voraussetzungen für Einstellung, Beförderung und Laufbahnwechsel gelten und welcher Laufbahngruppe – etwa mittlerer, gehobener oder höherer Dienst – die jeweilige Tätigkeit zugeordnet ist.
Mehr zu den einzelnen Phasen Ihrer Laufbahn lesen Sie in unserem Ratgeber zum Laufbahnrecht.
Arten der Beamtenverhältnisse
Je nach Dauer und Zweck unterscheidet man verschiedene Beamtenverhältnisse: Beamte auf Widerruf befinden sich im Vorbereitungsdienst, Beamte auf Probe durchlaufen die Probezeit vor der endgültigen Übernahme, und Beamte auf Lebenszeit sind dauerhaft verbeamtet. Daneben gibt es Beamte auf Zeit, etwa in bestimmten Wahlämtern, sowie Ehrenbeamtenverhältnisse.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Welche Voraussetzungen gelten für Beamtenanwärter:innen?
Für Beamtenanwärter:innen gelten in Deutschland bestimmte allgemeine Voraussetzungen, die je nach Bund/Land und Laufbahn (mittlerer, gehobener, höherer Dienst) konkretisiert werden.
Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind im Wesentlichen für alle Bereiche der Verwaltung einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.
Wie läuft die Ausbildung bzw. das duale Studium im öffentlichen Dienst ab?
Der Ablauf im öffentlichen Dienst unterscheidet sich grundlegend danach, ob Sie eine klassische Berufsausbildung oder ein duales Studium absolvieren. In beiden Fällen wechseln sich Theorie- und Praxisphasen systematisch ab. Welche Voraussetzungen und wie sich die Ausbildung bzw. das Studium aufbaut, erfahren Sie in unserem Ratgeber für Beamtenanwärter:innen.
Ausbildung im Öffentlichen DienstWelche Versicherungen brauche ich als Beamtenanwärter:in?
Beamtenanwärter:innen erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Im Krankheitsfall kann dies bis zu 50% der Kosten abdecken. Für den Rest der Krankheitskosten ist eine private Krankenversicherung Pflicht. In der PKV wird auch die Pflegepflichtversicherung abgedeckt, sodass Sie einen Rundum-Schutz haben. Hierzu beraten wir ausführlich in unserem Ratgeber Beihilfe für Beamtenanwärter:innen.
Empfohlene Versicherungen sind die Diensthaftpflichtversicherung, um Schäden während des Dienstes abzusichern, eine private Haftpflichtversicherung, um Schäden im privaten Alltag abzudecken, sowie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die speziell für Beamte wichtig wird.
Beihilfe verständlich erklärt: So funktioniert sie für Beamtenanwärter:innen
Beamtenanwärter:innen erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Im Krankheitsfall kann dies bis zu 50% der Kosten abdecken. Für den Rest der Krankheitskosten ist eine private Krankenversicherung Pflicht. In der PKV wird auch die Pflegepflichtversicherung abgedeckt, sodass Sie einen Rundum-Schutz haben.
Der Beihilfeanspruch und die Höhe der Beihilfe ist in Bund und Ländern je nach Beihilfeverordnung und abhängig vom Familienstand unterschiedlich. Aufgrund der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Familien gibt es die individuelle Beihilfe.
Dienstunfähigkeit: Was passiert, wenn ich krank werde?
Ob man im Krankheitsfall dienstunfähig wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Dienstunfähigkeit kann schnell entstehen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichten kann und vermutlich innerhalb der weiteren sechs Monate diesen nicht wieder aufnehmen kann, gilt er als dienstunfähig.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Sie in solchen Fällen absichern und ist daher sehr empfehlenswert. Was Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung beachten müssen und was genau alles abgesichert sein kann, erfahren Sie auf unserer Informationsseite zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeitsversicherung