Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Mit der Teilkaskoversicherung genießen Sie z.B. Versicherungsschutz für Schäden durch Brand, Diebstahl, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch und Tierbissschäden sowie deren Folgeschäden (in mobil kompakt bis 3.000 EUR).
Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie so noch umfassender abgesichert. So gilt Ihr Schutz auch bei selbst verursachten Unfällen und mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte.
In mobil komfort sind Sie in der Vollkasko sogar gegen praktisch alle anderen denkbaren Schäden versichert, abgesehen von minimalen, vertraglich festgeschriebenen Ausnahmen wie z.B. Schäden durch Vorsatz oder Kriegsereignisse.
Gibt es in der Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt?
Nein, einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Für welches Kfz ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Oft wird die Vollkaskoversicherung für die ersten vier Jahre empfohlen. Um festzustellen, ob sich für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung lohnt, raten wir Ihnen, den Mehrbeitrag für die Vollkaskoversicherung zu ermitteln und diesen Betrag dann dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gegenüber zu stellen.
Mit diesen Informationen wird Ihnen die Entscheidung leichter fallen: Denn zum einen kann der Beitrag für die Vollkasko in Abhängigkeit von der Typklasse, Ihren persönlichen Tarifmerkmalen und dem erreichten Schadenfreiheitsrabatt sehr unterschiedlich ausfallen und zum anderen bekommen Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Beinhaltet eine Vollkasko auch den Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den vollen Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung.
Muss ich die Versicherung jedes Mal kündigen, wenn ich mein Kfz im Winter stilllege?
Nein, mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abgestellt wird.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand, sowie die Kfz-Umweltschadenversicherung.
Habe ich Vorteile als Beamter?
Attraktive Tarife und Beitragsvorteile:
Beamte gelten in der Risikobewertung als besonders zuverlässig und stabil. Daher sind für sie spezielle Konditionen und vergünstigte Beiträge verfügbar – ein klarer finanzieller Vorteil im Vergleich zu allgemeinen Tarifen.
Individuelle, beamtenorientierte Beratung:
Die DBV stellt sicher, dass Beamte eine maßgeschneiderte Beratung erhalten, die auf ihre berufliche Situation und spezifischen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dies betrifft beispielsweise Fragen rund um die Nutzung von Dienstwagen oder den privaten Fuhrpark, sodass Beamte optimal abgesichert sind.
Erweiterter Versicherungsschutz:
Neben dem Basis-Schutz profitieren Beamte von zusätzlichen Leistungen, die speziell auf die potenziellen Schadensszenarien abgestimmt sind, wie etwa besondere Regelungen bei Unfallschäden oder Zusatzleistungen, die im Schadensfall nützlich sind.
Wozu benötige ich eine Grüne Karte?
Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen Versicherungskarte genau gekennzeichnet.
Bei Fahrten in Länder der Europäischen Union ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich.
- Seit 1974 gilt das sogenannte "Kennzeichenabkommen". Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Kfz als alleiniger Versicherungsnachweis.
- Nur außerhalb der Europäischen Union wird die Grüne Karte noch als Versicherungsnachweis zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung/ Ummeldung/ Abmeldung?
Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief), im Falle eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU) sowie der letzten Hauptuntersuchung (HU).
Bei Erstzulassung von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem Ausland: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere), die bestätigt, dass das Fahrzeug die EU-Normen erfüllt. Den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung, bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders.
Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen.
Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich das Kfz abmelde?
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 10 Jahren bleibt die Schadenfreiheitsklasse in der bisherigen Höhe erhalten.
Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel berücksichtigen?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) ausgestellt und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das "alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue" Fahrzeug berücksichtigt.
Woher bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen und welcher Versicherungsschutz empfiehlt sich?
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist die eVB-Nummer über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wie ermitteln wir Ihren Beitrag?
- Art und Verwendung des Fahrzeugs
- Hersteller- und Typschlüsselnummer des Fahrzeuges
- Postleitzahl des Wohnsitzes des Halters
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Dauer der Schadensfreiheit
- Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs
- Ob der Versicherungsnehmer selbst genutztes Wohneigentum besitzt und dieses bei der DBV oder einem anderen Unternehmen der AXA Gruppe versichert ist
- Das Alter des Fahrzeugs und wie lange sich das Fahrzeug im Besitz des Versicherungsnehmers befindet
- Weitere Fahrzeugnutzer sowie ggf. Alter des jüngsten und ältesten Fahrzeugnutzers
Welche Tarifierungsmerkmale gibt es?
Die DBV bietet einen individuell auf ihre jeweilige Risikosituation ausgerichteten Tarif. Diese Risikosituation wird beispielsweise beeinflusst durch die jährlich gefahrenen Kilometer, das selbst genutzte Wohneigentum, die weiteren Nutzer und das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb.
Wird die Autoversicherung günstiger, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet?
Ja, in der Regel werden Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst günstiger eingestuft, da ihr Berufsstatus als besonders risikoarm gilt. Dies spiegelt sich in niedrigeren Beiträgen bei der Kfz-Versicherung der DBV wider.
Welche Versicherungen braucht man im öffentlichen Dienst?
Neben einer passgenauen Kfz-Versicherung wie der DBV-Variante sollten Beamte auch folgende Absicherungen in Betracht ziehen:
- Private Haftpflichtversicherung: Schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen.
- Diensthaftpflichtversicherung: Schützen Sie sich vor massiven Schäden, für die Sie im Dienst im schlimmsten Fall in vollem Umfang haften müssen. Eine Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes ist die beste Lösung.
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Sichert Ihr Einkommen ab, falls Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können.
- Unfallversicherung: Bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Unfällen.










