Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) - die Interessenvertretung aller Soldaten

Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist die Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-, Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000 Mitglieder – aktive Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene, zivile Angehörige der Bundeswehr sowie fördernde Mitglieder.

Weitere Informationen zu unserer Partnerschaft mit  dem Deutschen BundeswehrVerband (DBwV)

Logo des Deutschen BundeswehrVerbands

Bereits wenige Monate nach Gründung des Deutschen BundeswehrVerband wurde die Zusammenarbeit mit der DBV zum 01.09.1956 für die Bereiche Lebens- und Sterbegeldversicherung, beschlossen. Heute hat die DBV auch die Empfehlung des DBwV für die Unfall- und Kfz-Versicherung sowie für alle Sachversicherungen. Seit 2014 besteht eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung für alle Mitglieder des DBwV.
Darüber hinaus bietet die DBV die ganze Palette aller speziell für den Soldaten benötigten Versicherungen an. Mitglieder des DBwV erhalten Beitragsvorteile und profitieren von speziell ausgebildeten Bundeswehr-Betreuern an allen Standorten.  Die DBV ist Federführer des Rahmenvertrages Bw der die Dienstunfähigkeitsabsicherung auch für besonders gefährdetes Personal  (§ 63 SVG) und auch das aktive Kriegsrisiko bei den mandatierten Auslandseinsätzen absichert.

Vorsitzender DBwV

Bundesvorsitzender Andre Wuestner

Oberst André Wüstner 

030/259260-0
030/259260-9999
Deutscher BundeswehrVerband e.V.
Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr
Stresemannstraße 57
10963 Berlin

Bundeswehr-Betreuersuche

Hier finden Sie ihren speziellen Bundeswehrexperten (Bw) für Ihren Standort.

Schnell-Check - Vorsorge für den Einsatz

Immer wieder kommt es vor, dass in einem Schadenfall Versicherungen von der sogenannten „Kriegsklausel“ und dem damit verbundenem „Leistungsverweigerungsrecht“ Gebrauch machen und keinerlei finanzielle Leistung gezahlt wird.  Wichtig ist, dass in diesen Fällen, der Soldat auf die Ausfallbürgschaft des Bundes (Schadenausgleich gemäß § 63b SVG) zurückgreifen kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Ablehnung alleine aufgrund der Kriegsklausel erfolgt ist und nicht aus anderen Gründen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen unserer speziell geschulten Berater.

Die Einsatzversorgungsgesetze und Einsatzweiterverwendungsgesetze beinhalten viele soziale Sicherungsmaßnahmen. Diese alleine reichen aber nicht aus, um für den Fall der Fälle sich und die  Familie ausreichend abgesichert zu haben..

Überprüfen Sie, ob Sie folgende Versicherungen haben:

  • Haben Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten (Soldaten-DU)?
  • Haben Sie Lebensversicherung , die das passive Kriegsrisiko in den Einsätzen mitversichert?
  • Haben Sie eine Unfallversicherung, die auch bei Einsätzen im Ausland weiter läuft und auch bei Schäden durch Eigenbewegungen, Nahrungsmittelvergiftung, Tierstiche etc. leistet ?
  • Haben Sie eine Anwartschaftsversicherung für eine beihilfekonforme Restkostenversicherung abgeschlossen?
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Wissenwertes zur Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG )

Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH

Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG) fördert und unterstützt in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes, ohne auf eigenes Gewinnstreben ausgerichtet zu sein. Sie wurde 1977 in Bonn gegründet. Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V.

Welche Aufgaben hat die FöG?

Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es,  Versorgungslücken der Mitglieder der DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.