Flexible Tarifbausteine für jede Beamtenlaufbahn
Bei Statuswechseln bleiben die Bausteine optimal abgestimmt.
Mit der Beihilfe beteiligt sich ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr an den Gesundheitskosten von Beamten oder Beamtenanwärtern im öffentlichen Dienst. Das sind Kosten, die im Krankheitsfall, bei Geburt und der Pflege anfallen. Grundlage dafür ist das Bundesbeamtengesetz (§80, Abs. 6).
Welche Kosten genau übernommen werden, hängt u. a. vom Dienstherrn, der Höhe des Einkommens und des Familienstandes ab. Ergänzend zur staatlichen Beihilfe bietet die private Krankenversicherung eine zusätzliche Absicherung - mit allen Vorteilen für Privatpatienten.
Die DBV bietet drei Tariflinien: Grundschutz (S), Gut versichert (M) oder Premium-Schutz (L). Die Tarife sind individuell anpassbar und auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten.
Unsere beihilfekonformen Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Beamtenanwärtern zugeschnitten. Wählen Sie ganz nach Ihren Wünschen die Variante „Grundschutz“, „Gut versichert“ oder „Premium-Schutz“.
Ambulante und stationäre Leistungen
Ambulante Arztbehandlung



Direkte Facharztbehandlung



Arzneimittel
Sehhilfen
Psychotherapie
Heilpraktiker



Privatärztliche Behandlung



Zimmerart (stationäre Leistung)
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)



Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)



Zahnleistungen
Zahnersatz



Zahnbehandlung



Zahnprophylaxe



Begrenzungen
Beihilfeergänzung
Heilpraktiker, im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker



Reiseimpfungen



Präventionskurse
- Präventionskurse für Versicherte mit Tarif BNBU und BNVisBU, abgeschlossen ab 03.01.2024
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Kur
Beihilfefähige ambulante Kur
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Beihilfefähige stationäre Kur
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Leistung bei nicht beihilfefähigen Kuren

Sichern Sie sich weitere Vorteile: Erhalten Sie Leistungen für alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne Einfluss auf Ihre jährliche Beitragsrückerstattung. Erhalten Sie jährliche Boni-Zahlungen für:
Wir sind für Sie da!
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Wunschtarif wählen
Sie erhalten Ihr persönliches Angebot per E-Mail.
Beraten lassen
Unsere Experten beraten Sie gerne, einfach Rückruf vereinbaren. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
Versicherungsschutz beantragen

„Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge und private Krankenversicherung aus einer Hand.“
Maike Schreiber
DBV-Expertin Altersvorsorge
Vertrauen Sie nicht nur auf unsere Leistungen – hören Sie auf die Stimmen derer, die bereits bei uns versichert sind. Die zertifizierten Bewertungen über eKomi belegen, wie zufrieden unsere Kundinnen und Kunden mit Beratung, Service und Leistungen sind.
Die private Krankenversicherung ist für Beamte besonders sinnvoll, weil sie dank der Beihilfe lediglich die verbleibenden 20-50% der Kosten (je nach Beihilfesatz) absichern müssen. Beamte zahlen daher einen sehr günstigen Beitrag und profitieren dennoch von einem erstklassigen Leistungsumfang, der in den meisten Fällen deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Die Beihilfe übernimmt nicht alle Leistungen in gleichem Umfang wie die private Krankenversicherung. Diese Lücken können Sie mit einem Beihilfeergänzungstarif optimal schließen.
Bereits im Referendariat - beziehungsweise in der Ausbildung bietet Ihnen die private Krankenversicherung für Beamte den besten und günstigsten Versicherungsschutz.
Das liegt daran, dass der Status "Beamter mit Anspruch auf Beihilfe" bereits mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf (beziehungsweise zum Referendar oder Anwärter) erlangt wird.
Ihr Dienstherr - also Bund, Land oder Kommune - zahlt dann bei individueller Beihilfe einen Teil (mindestens 50%) Ihrer Krankheitskosten, sofern Sie über eine private Krankenversicherung verfügen. Die PKV muss also lediglich die verbleibenden Kosten absichern, die Beiträge bleiben niedrig.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte und Beamtenanwärter/ Referendare dagegen den vollen Beitrag. Zudem sind die einheitlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Vergleich zu den Tarifen der PKV deutlich schwächer. Einige Bundesländer bieten neben der individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe an.
Vor der Wahl Ihres individuellen Tarifs sollten Sie sich fragen, welche Kriterien Ihnen bei Ihrer Krankenversicherung wichtig sind. Zum Beispiel:
Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass der Tarif, für den Sie sich entscheiden, folgende Leistungen enthält:
Schließlich sollte natürlich auch die Höhe des Beitrags stimmen – denn die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamte nicht zu hoch sein und zum Leistungsspektrum passen. Einen guten Vergleich unserer Tarife bietet Ihnen unser Beitragsrechner.
Wenn Sie bei Ihrer Verbeamtung Mitglied einer GKV sind, müssen Sie keine Kündigungsfristen einhalten: Aufgrund des Sonderkündigungsrechtes ist der Wechsel sofort möglich. Die Versicherungspflicht erlischt und Sie werden zum freiwilligen Mitglied.
Eine richtige „Kündigung“ ist bei gesetzlichen Kassen nicht notwendig, es reicht der Nachweis über die neue Versicherung. Auf Wunsch erledigen wir für Sie diese Formalität.
Sollten Sie bereits freiwillig versichert sein, so gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Auch diese Kündigung können wir auf Wunsch für Sie veranlassen.
Sollten Sie bereits verbeamtet sein, können wir Sie häufig auch rückwirkend versichern.
Beispiel: Sie wurden am Januar eines Jahres verbeamtet und melden sich erst Mitte Februar bei der DBV. Je nachdem, ob die gesetzliche Krankenversicherung bereits darauf aufmerksam geworden ist, können wir Sie auch rückwirkend zum Jahresbeginn versichern. In der Regel ist dies problemlos möglich.
Wenn Sie bereits in einer PLV versichert sind und nun zu uns wechseln möchten, muss geklärt werden, welche Kündigungsfristen bei der bestehenden PKV gelten. Sollten Sie von ihrer PKV eine Beitragsanpassung erhalten haben, steht Ihnen mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt des Schreibens ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei einer Beitragserhöhung müssen keine Fristen eingehalten werden.
Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Kündigung gern für Sie.
Pflichtversichert sind:
Freiwillig versichert sind:
Wenn Sie freiwillig versichert sind, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie freiwillig oder gesetzlich versichert sind? In diesem Fall sorgt ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung meist am schnellsten für Klarheit.
Eine Krankenversicherung für Beamte können Sie uns ganz einfach hier über unseren Tarifrechner online beantragen.
Nutzen Sie unseren Privaten-Krankenversicherung-Rechner für Beamte! Mit ihm vergleichen Sie schnell und einfach die unterschiedlichen Tarife, berechnen Ihren Beitrag und
1. wählen Ihr Wunschpaket.
2. Wir senden Ihnen Ihr unverbindliches Angebot sowohl per Mail als auch per Post zu.
3. Beantworten Sie die dem Angebot beiliegenden Gesundheitsfragen und schicken Sie die Unterlagen an uns zurück.
4. In den meisten Fällen erhalten Sie nach kurzer Zeit Ihre Police und sind ab dem gewünschten Zeitpunkt bei der DBV versichert.
Natürlich können Sie Ihre private Krankenversicherung auch telefonisch beantragen. Wählen Sie dazu unsere kostenlose Angebotshotline 0800 320 320 7 oder wenden Sie sich an eine DBV Agentur in Ihrer Nähe. Unsere Servicemitarbeiter beraten Sie gerne!
Die private Krankenversicherung (PKV) gewährleistet einen hochwertigen Versicherungsschutz, mit Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen (GKV) Beamten nicht bieten können, zum Beispiel:
Als Beamter oder Beamtenanwärter profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von sehr günstigen Tarifen, denn Ihr Dienstherr erstattet mindestens 50 Prozent der entstandenen Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Diesen Zuschuss erhalten Sie jedoch nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung.
Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung sind hingegen nicht kombinierbar. Die gesamten Kosten tragen Sie am Ende selbst. Im Krankheitsfall liegen die Kosten für Privatversicherte daher weit unter jenen, die bei gesetzlich Versicherten entstehen.
Zahnleistungen werden gemäß dem versicherten Prozentsatz zu 100 % übernommen. Sollte die Beihilfe hier Kürzungen vornehmen (wie es etwa bei Implantaten geschieht), kann der Beihilfeergänzungstarif die entstehende Lücke ausgleichen.
Bei gesetzlich Versicherten steigen mit jeder Gehaltserhöhung auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bis hin zum Maximalbeitrag von 900 € im Monat.
Das heißt: Je höher Ihre Beamtenbezüge, umso mehr zahlen Sie für Ihre GKV. Bei der PKV ist dies nicht der Fall. Aber auch bei geringerem Gehalt wird dank der Beihilfe die PKV stets günstiger sein als eine GKV, selbst wenn Risikozuschläge erhoben werden.
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, greift die Beihilfe nicht. Sie verzichten in diesem Fall auf die Beihilfe und zahlen den kompletten Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche, ohne jeden Zuschuss Ihres Dienstherrn.
Die klassische Form der Beihilfe ist die sogenannte individuelle Beihilfe, die Bund und Länder allen Beamten und Beamtenanwärtern anbieten. Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Der verbleibende Teil muss mit einem beihilfekonformen Tarif einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden – zum Beispiel bei der DBV.
Einzelne Bundesländer lassen Beamten die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe. Diese Wahlmöglichkeit besteht derzeit in:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zum klassischen Beihilfesystem, bei der der Dienstherr die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags übernimmt (ähnlich dem Arbeitgeberanteil). Voraussetzung ist, dass Sie freiwillig gesetzlich oder in einer beihilfekonformen Krankheitskostenvollversicherung versichert sind. Die Entscheidung hierfür ist meist unwiderruflich.
Die pauschale Beihilfe muss vom Beihilfeberechtigten beim Dienstherrn beantragt werden und wird nur gezahlt, wenn der Berechtigte im Gegenzug auf die individuelle Beihilfe verzichtet. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe – kann später nicht widerrufen werden (bei Beamten auf Widerruf gilt sie aber nur für die Dauer der Ausbildung).
Hier besteht unverändert Anspruch auf individuelle Beihilfe entsprechend der Beihilfebemessungssätze des jeweiligen Bundeslandes. Die pauschale Beihilfe erhöht sich beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, umgekehrt jedoch nicht. Sie erhöht sich auch nicht bei Änderungen des bisherigen Krankenversicherungsumfangs.
Zu Problemen kommt es, wenn Beamte mit pauschaler Beihilfe in ein Bundesland ziehen, das keine pauschale Beihilfe gewährt.
Unser Schwerpunkt ist das Absichern von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. Als Selbstständige oder Freiberufler profitieren Sie von den attraktiven PKV-Lösungen von AXA – mit flexiblen Leistungen, fairen Beiträgen und Extras wie Bonuszahlungen und Vorsorgeuntersuchungen.