Wann haftet man als Lehrer?
Ein Lehrer haftet grundsätzlich für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Schüler verursacht werden. Allerdings kann der Lehrer im Einzelfall auch von der Haftung freigestellt werden, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Wann haftet ein Lehrer und nicht der Dienstherr?
Der Dienstherr haftet grundsätzlich für Schäden, die durch seine Beschäftigten verursacht werden. Allerdings kann der Dienstherr im Einzelfall bei (grob) fahrlässigem Handeln die Schadenssumme von der Lehrkraft einfordern („Regress“).
Was ist die Garantpflicht bei Lehrern?
Die Garantpflicht ist eine besondere Form der Haftung. Sie entsteht, wenn eine Person eine besondere Schutzpflicht gegenüber einer anderen Person hat. Lehrer haben eine Garantpflicht gegenüber ihren Schülern. Dies bedeutet, dass sie dafür verantwortlich sind, dass den Schülern während des Unterrichts oder einer außerschulischen Aktivität, für die sie verantwortlich sind, nichts passiert.