Der clevere Einstieg in die private Krankenversicherung für Soldaten
Ihr Anspruch auf truppenärztliche Versorgung ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss an Ihre aktive Dienstzeit als Berufssoldat haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird für Sie erforderlich.
Als ehemaliger Soldat auf Zeit haben Sie während Ihrer Zeit als Übergangsgebührnissempfänger einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch die Folgen eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich.
Wir empfehlen Ihnen schon in jungen Jahren als Soldat mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung vorzubeugen und eine sogenannte Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Damit wird Ihr heutiger Gesundheitszustand die Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen dann nicht zu erhöhten Beiträgen.