Ratgeber SoldatenOptimal abgesichert in der Dienstzeit als Soldat
Mit dem DBV Ratgeber für Beamtenanwärter:innen
Passgenaue Lösungen – von der Absicherung im aktiven Dienst bis hin zur privaten Altersvorsorge
Mit speziell auf Soldaten zugeschnittenen Versicherungen unterstützt die DBV Sie dabei, Dienstunfähigkeit, Unfall oder Versorgungslücken frühzeitig abzusichern - für Ihre Sicherheit heute und morgen.
Unfall im Übungsbetrieb
Ein Soldat stürzt während eines Geländelaufs bei einer Übung und bricht sich das Bein. Die Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten und zahlt ggf. eine Entschädigung für die vorübergehende Dienstunfähigkeit. Erfahren Sie mehr zum umfangreichen Schutz in unserem Ratgeber zur Unfallversicherung.
Verletzung im Auslandseinsatz
Eine Soldatin verletzt sich während eines Auslandseinsatzes bei einem Gefecht und erleidet eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung. Neben den Leistungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz kann eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ihre entstehenden Versorgungslücken zusätzlich abfedern.
Schadensfall gegenüber Dritten
Bei einer Übungsfahrt beschädigt ein Soldat versehentlich das Fahrzeug eines Anwohners. Für Schäden gegenüber Dritten, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen, haftet zunächst der Bund – die Diensthaftpflichtversicherung greift, sollte der Dienstherr im Nachgang Regress fordern.
Schaden durch militärische Technik im Training
Ein Soldat beschädigt beim Training an einem Fahrzeug versehentlich hochwertige technische Ausrüstung. Da der Schaden auf einer Sorgfaltspflichtverletzung beruht, kann der Dienstherr Regress fordern – eine Diensthaftpflichtversicherung mit entsprechendem Baustein sichert genau solche Fälle ab.
Disziplinarverfahren nach Dienstvorfall
Gegen einen Soldaten wird nach einem Vorfall im Dienst ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das sich über mehrere Monate hinzieht. Die entstehenden Kosten für Rechtsberatung und Verfahren kann eine Diensthaftpflichtversicherung mit passendem Baustein abfedern.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Warum ist eine Dienstunfähigkeitsfähigkeitsversicherung wichtig für Soldaten?
Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er infolge einer oder mehrerer Gesundheitsstörungen seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Wenn der Fall eintritt, drohen Ihnen deutlich niedrigere Bezüge, da durch das Soldatenversorgungsgesetz finanzielle Schäden nicht hinreichend abgedeckt werden.
Um diese Lücken zu schließen, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten, die sogenannte Soldatenversorgung, empfehlenswert sein.
Gibt es spezielle Versicherungen für psychische Erkrankungen nach Auslandseinsätzen?
Psychische Erkrankungen nach Auslandseinsätzen können innerhalb der Tarife unserer Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Lassen Sie sich in diesem speziellen Fall von uns ausführlich dazu beraten, welche Tarifoptionen für Sie am sinnvollsten ist, damit Sie auch in solchen Fällen rundum abgesichert sind.
DienstunfähigkeitsversicherungWas passiert, wenn ich im Dienst dauerhafte körperliche Schäden erleide?
Hierbei unterscheidet sich ein Soldat auf Zeit zum Berufssoldaten.
Bei Soldaten auf Zeit werden sie bei Berufsunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nach einer Überprüfung wird festgestellt, ob bei Ihnen eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegt.
Berufssoldaten werden bei Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen der Altersgrenze mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Es entstehen Versorgungslücken, die Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen können. Informieren Sie sich dazu und lassen Sie sich bei uns beraten.
Wer haftet, wenn ich bei einem Auftrag ein teures Gerät beschädige?
Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Sie haften dem Bund gegenüber für Schäden, die Sie dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung zugefügt haben. Schäden mit hohem Sachwert oder sogar an Personen müssen ersetzt und können schnell teuer werden.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 60 Millionen Euro für den dienstlichen Bereich. Informieren Sie sich über die Haftung von Soldaten und sichern Sie sich frühzeitig ab.