Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit
Sollten Sie dienstunfähig werden, werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dann wird überprüft, ob Sie die rechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Wartezeit von 5 Jahren) der Erwerbsminderungsrente erfüllt haben und inwieweit bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt.