Systematik der Beihilfe
Der Beihilfeanspruch ist in Bund und Ländern unterschiedlich. Aufgrund der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Familien gibt es die individuelle Beihilfe.
Dabei werden die notwendigen und angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem nach Prozentsätzen festgelegten Umfang zu den sogenannten Bemessungssätzen erstattet.