Was muss vor dem Eintritt in den Ruhestand erledigt werden?
Ihr Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung endet mit Ihrer aktiven Dienstzeit. Mit Beginn Ihres Ruhestands benötigen Sie daher eine Krankheitskostenvollversicherung. Wandeln Sie dazu Ihre Anwartschaftsversicherung in den privaten Krankenvollversicherungstarif um.
- Bitte informieren Sie uns über Ihren geplanten Eintritt in den Ruhestand. Eine kurze, formlose Mitteilung mit dem Datum des geplanten Ruhestandsbeginns ist ausreichend.
- Um einen nahtlosen Übergang zwischen Heilfürsorge bzw. truppenärztlicher Versorgung und privater Krankheitskostenvollversicherung sicherzustellen, melden Sie sich bitte 3 Monate vor bzw. spätestens 3 Monate nach dem Ende des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung.
- Hinweis: Auch wenn Sie sich erst 3 Monate nach Ruhestandseintritt bei uns melden, haben Sie dennoch schon die ganze Zeit den vollen Krankenversicherungsschutz Ihres Tarifes.
Gerne können Sie uns diese Informationen per Brief senden:
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Krankenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
Abraham-Lincoln-Park 5
65172 Wiesbaden