Unsere Beratung: kompetent und persönlich
Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen den optimalen Schutz für Sie:
Mo - Fr von 8 - 20 Uhr.
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen.

Wer sich fürs Lehramt entscheidet, übernimmt eine anspruchsvolle und wichtige Rolle in der Gesellschaft. Ob im Referendariat, als Beamtenanwärter oder verbeamtete Lehrkraft: Sie sind in jedem Fall beihilfeberechtigt. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass Sie die Beihilfe mit einer Privaten Kranken- sowie eine Pflegepflichtversicherung ergänzen. Wir bieten Ihnen dazu passgenaue Tarife mit vielen Vorteilen für Sie.
Unsere Tarife in der Krankenversicherung für den Öffentlichen Dienst
Grundschutz
Gut versichert
Premiumschutz
ab 90,36€/Mon.*
Ab 91,26€/Mon.*
Ab 105,27€/Mon.*
Ambulante und stationäre Leistungen
Ambulante Arztbehandlung



Direkte Facharztbehandlung



Arzneimittel
Psychotherapie
Heilpraktiker



Zimmerart (stationäre Leistung)
Zahnschutz
Standard
Komfort
Premium
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)



Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)



Zahnleistungen
Zahnersatz
100%
100%
Zahnbehandlung
Zahnprophylaxe
Begrenzungen
Beihilfeergänzung
Leistungen für besondere Beihilfelücken bei Hilfsmitteln, Heilpraktikerbehandlungen, Zahnersatz und Auslandsreisen



Kur
Kurleistung
nein
215 EUR pro Tag
215 EUR pro Tag
Focus Money (44/2022) bewertete unsere Tarife im Test mit der Bestnote – und vergab das Prädikat „Beste PKV-Beihilfetarife für individuelle Beihilfe“.
(Bestnote mehrfach vergeben)
Wertvolle Vorteile schon während des Studiums sichern: Eine Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen die spätere Aufnahme in die Private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung – für nur 1 € im Monat. Wir beraten Sie gern dazu!
Mo-Fr von 8-20 Uhr.
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen.
Als Lehramtsanwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst werden Sie durch Beihilfe vom Dienstherrn unterstützt. Diese Absicherung müssen Sie allerdings durch eine Private Krankenversicherung ergänzen.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie selbstverständlich weiterhin Beihilfe vom Dienstherrn. Aber jetzt sollten Sie Ihre private Absicherung zur Beihilfe regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Wir begleiten Sie fair und kompetent
Tarif berechnen
Mit unserem Online-Rechner sehen Sie direkt Ihren individuellen Beitrag je nach Tarif
Wunschtarif wählen
Sie entscheiden sich für einen Tarif, der am besten zu Ihren Ansprüchen und Wünschen passt
Angebot erhalten
Wir senden Ihnen ihr persönliches Angebot auf Basis Ihrer Angaben
Beratungstermin vereinbaren (optional)
Wir beraten Sie online oder telefonisch zu allen Fragen, die Sie eventuell noch haben (ca. 30 Min.)
Versicherungsschutz vereinbaren
Beim Abschluss des gewünschten Tarifs unterstützt Sie Ihr Berater auf Wunsch gerne
Die private Krankenversicherung ist für Beamte ausgesprochen attraktiv, weil sie bei günstigen Beiträgen erstklassige Leistungen bietet, z. B. 100 % Erstattung von Zahnleistungen (gemäß dem versicherten Prozentsatz). Gesetzlich Versicherte erhalten keine Beihilfe und müssen den kompletten Versicherungsbeitrag selbst zahlen. Zudem steigen bei ihnen mit jeder Gehaltserhöhung die Krankenversicherungsbeiträge (bis zum Maximalbetrag). Bei der PKV für Beamte gilt dies nicht.
Es ist sehr sinnvoll, schon während Ihres Referendariats eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen – so sichern Sie sich von Anfang den besten und günstigsten Versicherungsschutz. Das ist möglich, weil Ihr Dienstherr Ihnen als PKV-Versichertem bei individueller Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten zahlt. Die PKV muss also lediglich die verbleibenden Kosten absichern und die Beiträge bleiben niedrig.
Wenn Sie studieren und Lehrer werden möchten, ist die Anwartschaftsversicherung hochattraktiv: Für nur 1 € im Monat sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, um später von günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren – selbst, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation bis zu Ihrem Eintritt in die PKV ändert, z. B. durch Krankheit oder die Folgen eines Unfalls.
Eine „richtige“ Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist beim Wechsel in die PKV nicht notwendig, es reicht der Nachweis über die neue Versicherung. Wenn Sie bereits freiwillig versichert sind, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wir übernehmen für Sie gerne alle Formalitäten. Sie sind bereits verbeamtet? Häufig können wir Sie auch rückwirkend versichern. Sprechen Sie uns an!
* So haben wir gerechnet: Preis für 23-jährige Referendarin in NRW