Die Vorteile im Überblick
- Ihr Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung kann nicht eingeschränkt werden. Ihr Versicherungsschutz und damit Ihr Anspruch auf die vereinbarten Leistungen bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
- Sie profitieren vom medizinischen Fortschritt: Sie haben immer Teil am medizinischen Fortschritt. Gibt es neue, anerkannte Behandlungsmethoden, so sind sie - bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung - automatisch mit versichert. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Tarife der privaten Krankenvollversicherung so kalkuliert sein müssen, dass Sie nach dem aktuellen Stand der Preise und der medizinischen Entwicklung die künftig zu erwartenden Gesundheitskosten des Versicherten decken. Deswegen sind alle PKV-Unternehmen gesetzlich verpflichtet die Beiträge einmal jährlich zu überprüfen. Passen die kalkulierten Leistungsausgaben nicht zu den künftig erforderlichen, müssen die Beiträge angepasst werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie auch von teurer werdenden, neuen Behandlungsmethoden und Medikamenten profitieren.
Hinweis für Beihilfeberechtigte:
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankheitskostenversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht. Für den anderen Teil der Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beihilfefestsetzungsstelle.
Die Versichertenkarte: Ihr Ausweis als Privatpatient
Sie können Ihre Versichertenkarte in der Arztpraxis zur Identifikation als Privatpatient vorlegen. Außerdem spart die Arztpraxis hiermit die manuelle Eingabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum), weil sie aus dem Chip ausgelesen werden können.
Auf der Karte ist auch ausgewiesen, welchen Versicherungsschutz Sie für die Unterbringung im Krankenhaus haben (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer).
- Vorteile beim Krankenhausaufenthalt
Mit den meisten deutschen Krankenhäusern erfolgt nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte die Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen direkt über uns. Sie können in Ruhe gesund werden. Wir kümmern uns für Sie um den bürokratischen Teil.
Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe gelten besondere Regelungen.
Erhalten Sie Beihilfe, beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankenvollversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht. Bei einem planbaren Krankenhausaufenthalt ist es sinnvoll, vor der stationären Aufnahme zu klären, ob das Krankenhaus eine Vorauszahlung für den Beihilfeanteil verlangt.
Für diesen Fall können Sie eine Abschlagszahlung bei Ihrer Beihilfestelle beantragen, die diese Kosten deckt. Die von der Beihilfe auferlegten Eigenbeteiligungen für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Krankenhausbehandlung können Sie über ein Krankenhaustagegeld bei uns absichern.
- Stationärer Aufenthalt in einer Privatklinik
Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit uns und Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, damit Sie über die Besonderheiten informiert werden können.
- Einsatz auf Reisen
Auch im Urlaub lohnt es sich, die Karte dabeizuhaben. Sie finden darauf eine Notrufnummer, die Sie rund um die Uhr anrufen können, wenn Sie oder Ihre Familie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben.
Sie haben freie Arztwahl
Während die Versorgung in der GKV immer stärker vom Kostendruck geprägt ist, können Privatversicherte frei wählen, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen möchten.
Hinweis für Beihilfeberechtigte:
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankheitskostenversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht. Für den anderen Teil der Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beihilfefestsetzungsstelle.
Haben Sie als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst den Tarif EL Bonus-U versichert, achten Sie bitte auf das Primärarztprinzip.