Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
Beachten Sie bitte, dass mit Beendigung der Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für das jetzt bebaute Grundstück ausläuft und ein Anschlussvertrag erforderlich wird.
Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.