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Mann prüft kleines Hausmodell aus Holz

Bauherrenhaftpflicht Für Ihr gesichertes Bauvorhaben

  • Versicherungsumfang pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • komfortable Absicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Schäden aus dem Bauen in eigener Leistung inkl. Planung sowie aus dem Gebrauch und Verwendung von Baumaschinen. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für sämtliche mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung der Baueigenleistung verursachen.

Passgenauer Versicherungsschutz für Bauherren

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Versichert sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. 
  • Das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück ist automatisch mitversichert. 
  • Schäden infolge von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerveränderungen) sind versichert.
  • Einmalig 110,79 EUR bei einem Bauvorhaben mit einer Bausumme von 200.000 EUR.
Paar studiert Baupläne
Mit unserer BOXflex Versicherungslösung den passgenauen Schutz finden

BOXflex Versicherungslösungen

Mit BOXflex bieten wir fünf Versicherungen, aus denen Sie auswählen können: Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung sowie Privathaftpflicht- und Tierhaftpflichtversicherung. Jede sorgt für maßgeschneiderten Grundschutz. Optional können Sie bei Wohngebäude, Hausrat und Privathaftpflicht zusätzliche Bausteine wählen, um Ihre individuelle Versicherungslösung zu gestalten.

Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der DBV umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei auch das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück. 

Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.

Beachten Sie bitte, dass mit Beendigung der Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für das jetzt bebaute Grundstück ausläuft und ein Anschlussvertrag erforderlich wird.

Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.