Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren: eine Schramme auf dem Glastisch einer Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa von Freunden. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, kann es schnell um immense Summen gehen.
In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie in Regress nehmen.
Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.