Als Beamtenanwärter müssen Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einstehen, die Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit dem Dienstherrn oder anderen zufügen. Durch Gesetz, Rechtsprechung, arbeits- und tarifvertragliche Regelungen ist diese Haftung – abhängig von Funktion und Tätigkeit – hin und wieder gemindert. Im Fall der Fälle kann ein Personen-, Sach- und Vermögensschaden existenzbedrohende Folgen haben – wenn zum Beispiel bei grob fahrlässigem Handeln erhebliche Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Gut, wenn man jetzt einen starken Partner an seiner Seite hat. Wir regulieren berechtigte Schadenersatzansprüche und weisen unberechtigte zurück. Denn: Alle Schäden müssen Sie sonst aus Ihrem Privatvermögen begleichen.
Eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht ist deshalb unverzichtbar für alle, die voll im Berufsleben stehen.