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Einreichen von Behandlungskosten für Beihilfeberechtigte
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Bei wem reichen Sie Ihre Krankheitskosten ein?

Sie haben als Beihilfeberechtigter zwei Ansprechpartner für die Erstattung Ihrer Krankheitskosten:

  • Die Beihilfestelle – die für Sie zuständige Beihilfefestsetzungsstelle wird Ihnen von Ihrem Dienstherrn genannt
  • Ihre Private Krankenversicherung der DBV 


Als Beihilfeberechtigter beteiligt sich Ihr Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn  (Bundes- oder Landesbeihilfe). 

Häufige Fragen zum Thema Rechnungen und Erstattung von Krankheitskosten

Fragen und Antworten zur Abrechnung

Wie reichen Sie die Behandlungsrechnungen zur Erstattung ein?

Wie erfolgt die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung?

Wie rechnet der Arzt ab?

Welche Informationen finde ich auf der Leistungsabrechnung?

Werden Kosten für Atteste und Bescheinigungen von DBV übernommen?